Kommunal- und Europawahlen 2019Wahl 2019 Aktuell - vorläufige Wahlergebnisse für Speyer:Die VoteManager-App ist auch für Android- und Apple-Endgeräte im jeweiligen App-Store verfügbar. AllgemeinesRund 38.000 SpeyererInnen sind wahlberechtigt. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist. Die Wahlberechtigten erhalten bis spätestens 5. Mai 2019 eine Wahlbenachrichtigung. Wer diese nicht bis dahin erhalten hat, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, sollte sich in der Zeit vom 6. bis 10. Mai 2019 mit dem Wahlbüro im Rathaus in Verbindung setzen. Wahlberechtigt für die Kommunalwahl sind Deutsche und Angehörige von Mitgliedstaaten der Europäischen Union (letztere aber nur bei der Stadtratswahl), die am Wahltag
Wahlberechtigt für die Europawahl sind Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union, wenn sie in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich hier aufhalten und am Wahltag
Nichtdeutsche Unionsbürger müssen, um ihr Wahlrecht ausüben zu können, bei der Gemeindebehörde ihres deutschen Wohnorts in ein Wählerverzeichnis eingetragen sein.
Das Bundesverfassungsgericht hat am 15. April 2019 entschieden, dass Personen, die bisher von den Wahlrechtsausschlüssen für in allen Angelegenheiten Betreute und für in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebrachte schuldunfähige Straftäter betroffen waren, nach erfolgreichem Antrag oder Einspruch an der Europawahl am 26. Mai 2019 teilnehmen können (2 BvQ 22/19). Informationsseiten des Bundeswahlleiter und des Landeswahlleiters zu den WahlenWeitere Informationen zu den Wahlen finden Sie auf der Internetseite des Landeswahlleiters und des Bundeswahlleiters. Informationen des Bundeswahlleiters BriefwahlDer Wahlschein mit Briefwahlunterlagen kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt Wahlbüro ab 29. April geöffnetIm Vorlauf der Wahlen wird am Montag, den 29. April 2019, das Wahlbüro der Stadt Speyer im Historischen Rathaus, Maximiliansstraße 12, geöffnet. Wahlscheine mit den Briefwahlunterlagen können nur bis Freitag, 24. Mai 2019, 18:00 Uhr, beantragt werden. Bei Anträgen für Dritte benötigt man eine schriftliche Vollmacht, die ebenfalls auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung erteilt werden kann. Wird glaubhaft versichert, dass ein beantragter Wahlschein nicht zugestellt worden ist, kann bis Samstag, 25. Mai, 12:00 Uhr, ein neuer ausgestellt werden. Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung ist ein Antrag noch bis zum Wahltag um 15 Uhr möglich. Telefon: 0 62 32 - 14 27 62 WahlhelferInnen gesucht BürgerInnen, die Interesse haben, als WahlhelferIn tätig zu werden, können sich gerne per E-Mail an wahlen@stadt-speyer.de oder telefonisch unter 0 62 32 - 14 23 54 bzw. - 14 23 53 an das Wahlamt wenden. WahllokaleFür die Durchführung der Wahlen hat die Stadtverwaltung 44 Urnenwahllokale im Stadtgebiet eingerichtet. Daneben werden die Wahlbriefe aus der Briefwahl in weiteren 10 Briefwahlbezirken ausgezählt. Eine Übersicht der Wahllokale finden Sie in der nachfolgend verlinkten Tabelle. Wahl-O-MatDer Wahl-O-Mat für die Europawahl 2019 ist wieder online. Wer bislang nicht weiß, welche der 40 Parteien er oder sie wählen soll, kann mit Hilfe des Wahl-O-Mat schauen, welchen Positionen der Parteien man selbst am nächsten steht. 38 Thesen stehen den Wählerinnen und Wählern zur Verfügung, um die eigene Wahl-Position herauszufinden. Die Nutzerinnen und Nutzer können den Thesen zustimmen, sie ablehnen oder sich als neutral positionieren. Außerdem kann man Themengebiete, die einem besonders wichtig sind, hervorheben. Am Ende sieht man in Prozentzahlen, inwieweit die eigene Haltung mit den Positionen der Parteien übereinstimmt. Hier geht's zum Wahl-O-Mat der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) | Rathaus Quickfinder
Allgemeine Dienstleistungs-auskünfte erhalten Sie unter der Rufnummer 115. |