Das Wahlbüro im Erdgeschoss des Historischen Rathauses, Foto © Stadt Speyer

Kommunal- und Europawahlen 2019

Am 26. Mai 2019 fanden die Kommunal- (Stadtrat und Bezirkstag) und Europawahlen statt. Die Wahlergebniss können hier abgerufen werden.                                                                                          

 

Wahl 2019 Aktuell - vorläufige Wahlergebnisse für Speyer:

Speyer - Europawahl

Speyer - Bezirkstagswahl

Speyer - Stadtratswahl

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Allgemeines

Rund 38.000 SpeyererInnen sind wahlberechtigt. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist. Die Wahlberechtigten erhalten bis spätestens 5. Mai 2019 eine Wahlbenachrichtigung. Wer diese nicht bis dahin erhalten hat, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, sollte sich in der Zeit vom 6. bis 10. Mai 2019 mit dem Wahlbüro im Rathaus in Verbindung setzen.

Wahlberechtigt für die Kommunalwahl sind Deutsche und Angehörige von Mitgliedstaaten der Europäischen Union (letztere aber nur bei der Stadtratswahl), die am Wahltag

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Speyer haben und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wahlberechtigt für die Europawahl sind Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union, wenn sie in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich hier aufhalten und am Wahltag

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten in Deutschland oder in anderen Mitgliedstaaten der EU leben und
  • nicht in Deutschland oder in anderen Mitgliedstaaten der EU vom Wahlrecht ausgeschlossen sind

Nichtdeutsche Unionsbürger müssen, um ihr Wahlrecht ausüben zu können, bei der Gemeindebehörde ihres deutschen Wohnorts in ein Wählerverzeichnis eingetragen sein.

  • Unionsbürger, die zwischen 1999 und 2014 an einer Europawahl teilgenommen haben, sind bereits im Wählerverzeichnis registriert und müssen dies nicht noch einmal beantragen.
  • Alle anderen Unionsbürger müssen bis spätestens Sonntag, 5. Mai 2019, bei der Gemeindebehörde ihres deutschen Wohnorts einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis stellen.

Das Bundesverfassungsgericht hat am 15. April 2019 entschieden, dass Personen, die bisher von den Wahlrechtsausschlüssen für in allen Angelegenheiten Betreute und für in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebrachte schuldunfähige Straftäter betroffen waren, nach erfolgreichem Antrag oder Einspruch an der Europawahl am 26. Mai 2019 teilnehmen können (2 BvQ 22/19).
Bitte beachten Sie hinsichtlich notwendiger Anträge auf Eintragung ins Wählerverzeichnis oder Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis die Informationen des folgenden Hinweisblatts bzw. weiter Hinweise auf der Seite des Bundeswahlleiters.

Informationsseiten des Bundeswahlleiter und des Landeswahlleiters zu den Wahlen

Weitere Informationen zu den Wahlen finden Sie auf der Internetseite des Landeswahlleiters und des Bundeswahlleiters.

Informationen des Bundeswahlleiters
Informationen des Landeswahlleiters

Briefwahl

Der Wahlschein mit Briefwahlunterlagen kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt
nur noch persönlich (unter Vorlage der Wahlbenachrichtigung oder eines
Ausweises) im Briefwahlbüro beantragt werden.

Wahlbüro ab 29. April geöffnet

Im Vorlauf der Wahlen wird am Montag, den 29. April 2019, das Wahlbüro der Stadt Speyer im Historischen Rathaus, Maximiliansstraße 12, geöffnet.

Wahlscheine mit den Briefwahlunterlagen können nur bis Freitag, 24. Mai 2019, 18:00 Uhr, beantragt werden. Bei Anträgen für Dritte benötigt man eine schriftliche Vollmacht, die ebenfalls auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung erteilt werden kann. Wird glaubhaft versichert, dass ein beantragter Wahlschein nicht zugestellt worden ist, kann bis Samstag, 25. Mai, 12:00 Uhr, ein neuer ausgestellt werden. Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung ist ein Antrag noch bis zum Wahltag um 15 Uhr möglich.

Telefon: 0 62 32 - 14 27 62

WahlhelferInnen gesucht
Für die Wahlen am 26. Mai 2019 ist die Stadt Speyer auf der Suche nach WahlhelferInnen.

BürgerInnen, die Interesse haben, als WahlhelferIn tätig zu werden, können sich gerne per E-Mail an wahlen@stadt-speyer.de oder telefonisch unter 0 62 32 - 14 23 54 bzw. - 14 23 53 an das Wahlamt wenden.

Wahllokale

Für die Durchführung der Wahlen hat die Stadtverwaltung 44 Urnenwahllokale im Stadtgebiet eingerichtet. Daneben werden die Wahlbriefe aus der Briefwahl in weiteren 10 Briefwahlbezirken ausgezählt. Eine Übersicht der Wahllokale finden Sie in der nachfolgend verlinkten Tabelle.


Wahl-O-Mat

Der Wahl-O-Mat für die Europawahl 2019 ist wieder online. Wer bislang nicht weiß, welche der 40 Parteien er oder sie wählen soll, kann mit Hilfe des Wahl-O-Mat schauen, welchen Positionen der Parteien man selbst am nächsten steht.

38 Thesen stehen den Wählerinnen und Wählern zur Verfügung, um die eigene Wahl-Position herauszufinden. Die Nutzerinnen und Nutzer können den Thesen zustimmen, sie ablehnen oder sich als neutral positionieren. Außerdem kann man Themengebiete, die einem besonders wichtig sind, hervorheben. Am Ende sieht man in Prozentzahlen, inwieweit die eigene Haltung mit den Positionen der Parteien übereinstimmt.

Hier geht's zum Wahl-O-Mat der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb)

 
 
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