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Wahl des Beirats Migration und Integration

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Am 27. Oktober 2019 findet die Wahl des Beirats für Migration und Integration statt.

 

Aufgabe des Beirats für Migration und Integration ist die Förderung und Sicherung des gleichberechtigten Zusammenlebens der in der Stadt Speyer wohnenden Menschen verschiedener Nationalitäten, Kulturen und Religionen sowie die Weiterentwicklung des kommunalen Integrationsprozesses.

Wer an der Wahl teilnehmen will, muss ab dem 27.07.2019 mit Hauptwohnsitz in Speyer gemeldet sein. Wahlberechtigt sind:

1.   alle Einwohner mit ausländischer Staatsangehörigkeit sowie staatenlose Einwohner,

2.   alle Einwohner, die die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben
- als Spätaussiedler oder deren Familienangehörige nach § 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes,
- durch Einbürgerung
- nach § 4 Abs. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes
- nach § 4 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 4 des Staatsangehörigkeitsgesetzes und ein Elternteil Ausländer oder Spätaussiedler oder dessen Familienangehörige nach § 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes ist

soweit sie jeweils am Tage der Stimmabgabe das 16. Lebensjahr vollendet haben und nicht nach § 2 Kommunalwahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Das Wahlrecht ausüben kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Alle wahlberechtigten ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner, die am 22.09.2019 mit Hauptwohnung (spätester Termin für die Anmeldung: 27.07.2019) in Speyer gemeldet sind  werden von Amts wegen ins Wählerverzeichnis eingetragen.

Auf Antrag können sich bis zum 11.10.2019 alle Einwohnerinnen und Einwohner eintragen lassen, sofern Sie die Wahlberechtigungsvoraussetzungen erfüllen (s.o.).

Die Beiratswahl wird insgesamt im Wege der Briefwahl durchgeführt. Die Wahlberechtigten erhalten Ende September den Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen.

Vordruck Eintrag ins Wählerverzeichnis

Wählbar sind alle Einwohner, soweit sie jeweils am Tag der Stimmabgabe das 16. Lebensjahr vollendet haben. Im Übrigen gelten § 1 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 2 und 3 und die §§ 2, 3 und 4 Abs. 2 Nr. 1 und 2 des Kommunalwahlgesetzes entsprechend.

Wahlvorschläge müssen bis spätestens 16.09.2019, 18.00 Uhr bei der Stadtverwaltung eingereicht werden. Gewählt werden 11 Beiratsmitglieder. Die Wahlvorschläge können bis zu 22 Personen umfassen.

Jeder Wahlberechtigte kann einen Wahlvorschlag mit einem oder mehreren Bewerbern bis zur höchstzulässigen Zahl einreichen; er kann sich auch selbst vorschlagen. Es sind nur Wahlvorschläge mit schriftlicher Zustimmung der Vorgeschlagenen gültig. Der Wahlvorschlag ist außerdem vom Vorschlagenden zu unterzeichnen. Im Wahlvorschlag sind der Vorschlagende (Name, Vorname und Anschrift) und die Vorgeschlagenen (Name, Vorname und Anschrift) eindeutig zu bezeichnen und etwaige weitere Merkmale, sofern diese zur Identifizierung des Vorgeschlagenen (Beruf oder Stand oder Alter) erforderlich sind. Dies gilt auch im Falle der Einreichung von Wahlvorschlägen durch Vereine, Verbände oder sonstige Organisationen sowie politische Parteien und Wählergruppen. Der Vorschlagende stellt sicher, dass der Bewerberin oder dem Bewerber die Datenschutzinformationen zur Zustimmungserklärung zur Wahl des Beirates für Migration und Integration gegeben werden.

Vordruck Wahlvorschlag

Formular Zustimmungserklärung der Bewerber/innen

Formular Antrag auf Bescheinigung der Wählbarkeit


 
 

Downloads

Eintrag ins Wählerverzeichnis

Wahlvorschlag

Zustimmungserklärung der Bewerber*innen

Antrag auf Bescheinigung der Wählbarkeit

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