Bauleitpläne im VerfahrenWelche Einflussmöglichkeiten haben die Bürgerinnen und Bürger?
Innerhalb des Aufstellungsverfahrens der
Bauleitplänen haben die Bürgerinnen und Bürger in zwei Stufen die
Möglichkeit sich zu beteiligen: Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung erstellt das zuständige Planungsamt einen Planentwurf für das weitere Planverfahren. Eine individuelle Benachrichtigung der Bürger, wie mit ihren Hinweisen und Anregungen im weiteren Planungsprozess umgegangen wird, ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen. Öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2
BauGB) Die Verwaltung wertet die Anregungen aus und legt sie den Ausschüssen zur Entscheidung vor. Die Ausschüsse wägen die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander ab und entscheiden über ihre Berücksichtigung oder Zurückweisung. Den Einsendern wird das Ergebnis der Entscheidung schriftlich mitgeteilt. Da die Entscheidungsprozesse oft eine längere Zeit in Anspruch nehmen oder nach wesentlichen Änderungen des Plans eine erneute Öffentliche Auslegung erforderlich wird, kann zwischen dem Vorbringen der Einwendungen und dem Antwortschreiben eine geraume Zeit vergehen. Eine zeitnahe inhaltliche Antwort auf die Anregungen kann daher nicht immer erwartet werden. AnregungenAnregungen zu den laufenden Verfahren können innerhalb der Auslegungszeiträume bei der Stadt Speyer schriftlich oder mündlich vorgetragen werden. Die Auslegungszeiträume können den einzelnen Planverfahren (siehe graue Spalte links) entnommen werden. Bitte beachten Sie auch die innerhalb der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsbaltt hinterlegten Hinweise. Bitte richten Sie Ihre Anregungen an
Abteilung
Stadtplanung FaxundE-MailStadtplanung@Stadt-Speyer.de Hinweise zu den Plänen im VerfahrenBitte beachten Sie, dass es sich bei den Plänen im Verfahren um Entwürfe handelt, die sich auf Grund der Anregungen und Hinweise aus den Beteiligungsverfahren im Laufe des Verfahrens ändern können. Alleinige Grundlage für verbindliche Auskünfte im Rahmen einer Bauberatung oder eines Genehmigungsverfahrens kann daher nur der rechtsgültige Bebauungsplan nach Abschluss des Verfahrens sein. Die Originalpläne können bei der Stadt Speyer eingesehen werden (siehe auch Hinweise unter Rechtkräftige Bebauungspläne). | KOntakt Abteilung Stadtplanung Zimmer 301 Maximilianstraße 100 Tel. 06232 / 14-2416
Montag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr Dienstag 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr Freitag geschlossen Termine auch nach Vereinbarung.
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