KulturdenkmälerDies bedeutet, dass ein Gebäude nicht nur mit seiner äußerlich sichtbaren architektonischen Hülle, sondern auch mit seiner inneren Grundrisseinteilung sowie den originalen Ausstattungsteilen (Treppen, Stuckdecken, Wandverkleidungen, Türen, Fußböden usw.) dem Denkmalschutz unterliegt.
Ebenfalls zu den Einzeldenkmalen gezählt werden archäologische Bodenfunde, die sowohl untergegangene Bauten als auch Einzelgegenstände umfassen können. Die archäologischen Funde und Ausgrabungsstätten sind von hoher Bedeutung für den Denkmalschutz, weil sie die über 2000-jährige römische Siedlungsgeschichte sowie die bis in die Bronzezeit und jüngere Steinzeit zurückreichende Entwicklungsgeschichte der Stadt Speyer dokumentieren. |