EU-UmgebungslärmrichtlinieGemäß den Vorgaben der EU-Umgebungslärmrichtlinie und der §§ 47a bis 47f Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) waren für das Stadtgebiet Speyer bis zum 30. Juni 2012 strategische Lärmkarten für Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr zu erstellen. Im Zuge der lärmtechnischen Begleitung der laufenden Verkehrsentwicklungs-planung wurde die Erhebung der Lärmbelastung verfeinert und zusätzlich Straßen kartiert, deren Verkehrsbelastung deutlich unterhalb der gesetzlichen Schwelle von 8.200 Kraftfahrzeuge pro Tag liegt.
Die Stadt Speyer hat es sich zum Ziel gesetzt, eine detaillierte Aussage über die Lärmbelastung durch den Straßenverkehr in ihrer Kommune zu erlangen. Deshalb wurde, in Begleitung des Verkehrsentwicklungsplans, ein dichtes Straßennetz in der Kartierung berücksichtigt und als Schwellenwert für die Kartierung eine Verkehrsmenge von 3000 Kfz/Tag zugrunde gelegt. 2. Stufe des Lärmaktionsplans Speyer (PDF, 32,3 MB) | Kontakt Abteilung Umwelt und Forsten |