Ausgleichsflächen dienen dazu, Eingriffe in den Naturhaushalt
auszugleichen. Der Ausgleich soll ökologisch sinnvoll, langfristig wirksam und
bezahlbar sein. Eingriffe in die Natur und Landschaft entstehen beispielsweise
durch den Bau von Gebäuden oder Straßen. Sie beeinträchtigen die Natur und ihre
ökologischen Systeme an dieser Stelle. Diese Eingriffe müssen gemäß §§ 14 und
15 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sowie §§ 1a und 35 des Baugesetzbuches
(BauGB) ausgeglichen werden. Dies gilt für Privatpersonen, Firmen und auch
für die Gemeinde im Rahmen ihrer Bauleitplanung.
Auch in Speyer sind bisher diverse Ausgleichsmaßnahmen erfolgt. Detailliertere Angaben zu den einzelnen Ausgleichsflächen in Speyer sowie eine Übersichtskarte finden Sie auf der rechten Seite unter "Weitere Infos".