Gewässerschutz

Speyerbach © Stadt Speyer

Die Ziele des Gewäserschutzes sind sehr vielfältig.  So gilt es nicht nur den bereits vorhandenen aktuellen ökologischen Zustand an den Gewässern zu bewahren und vor Beeinträchtigungen zu schützen, sondern auch darauf hinzuwirken, dass vorhandene Störungen und Missstände nach und nach abgebaut werden. Vollzogen wird der Gewässerschutz durch die Wasserbehörde.


Wasserbehörde

 

Der Aufgabenbereich der Unteren Wasserbehörde läßt sich am Besten unter die Begriffe Gewässerschutz und Gewässeraufsicht zusammenfassen. Darunter sind alle Maßnahmen zu verstehen, die dem Schutz der Gewässer (auch Grundwasser) vor vermeidbaren und unzulässigen Beeinträchtigungen dienen. So werden beispielsweise Anlagen in und an Gewässern und Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen genehmigt und überwacht. Auch die Genehmigung von Gewässerbenutzungen -Stichwort Freizeitnutzung- gehört zu ihren Aufgaben.
Zur Umsetzung ihres Aufgabenfeldes ist die Untere Wasserbehörde berechtigt, Auflagen zu erlassen und deren ordnungsgemäße Ausführung bzw. Einhaltung zu überprüfen. Hierbei arbeitet sie mit mit fachvorgesetzten Behörden zusammen:

Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD) in Neustadt a.d.W.  Landesamtes für Umwelt (LfU)

Aufgaben im Überblick

Nur wenn die Wasserbehörde bei allen Vorhaben oder Maßnahmen, die sich auf ein Gewässer auswirken können, rechtzeitig vorher informiert wird, kann sie prüfen, ob das Vorhaben mit den wasserrechtlichen Forderungen konform geht und wasserrechtlich genehmigt werden kann. Je nach Einzelfall sind neben den immer vorzulegenden Antragsunterlagen weitere Unterlagen erforderlich. Die   Wasserbehörde ist in nachfolgenden Bereichen immer zu beteiligen:

Umgang mit wassergefährdenden Stoffen


Abgesicherte Unfallstelle nach Ölaustritt, © Stadt SpeyerWassergefährdende Stoffe finden sich nicht nur bei großen Industrieunter-nehmen, sondern begenen uns auch täglich in unserem Haushalt. Das reicht von benutzem Öl oder Fett, über Haushaltsreiniger oder Deckenfarbe bis hin zum Heizöltank im Keller. Bei unsachgemäßem Umgang mit diesen Stoffen können große Umweltschäden entstehen. Daher sind Heizöltanks regelmäßig durch Sachverständigen-organisationen überprüfen zu lassen. Vorhaben, bei denen mit wasser-gefährdenden Stoffen umgegangen wird, sind bei der Wasserbehörde durch Vorlage entsprechender Unterlagen anzuzeigen.

Versickerung von Niederschlagswasser

Rheinhochwasser 2013 Leinpfad, © Stadt SpeyerDie stetig wachsende Flächenversie-gelung  verhin­dert die Versickerung des Niederschlagswassers und damit die natürliche Grundwasserneubildung. Dies führt zu vermehrten Oberflächen-abflüssen von Regenwasser und verschärft die Hochwasserproblematik.

 Aus diesem Grund sollten alle sinn- vollen und vertretbaren Möglichkeiten einer Niederschlagswasserbeseitigung am Ort des Anfalles geprüft werden. Die geplante Versickerung von Niederschlags-wasser ist bei der Wasserbehörde zu beantragen.

Grundwassermessstelle des Landes, Industriestraße, © Stadt SpeyerBei Baumaßnahmen in Bereichen, in denen mit hohen Grundwasserständen zu rechnen ist (Alte Rheinaue,) kann es immer wieder vorkommen, dass beim Aushub der Baugrube Grundwasser freigelegt wird. Das erforderliche Zurückhalten des Grundwassers zur Fertigstellung des Baus wird als Grundwasserhaltung bezeichnet. Diese Benutzung des Grundwassers  bedarf der Erlaubnis durch die zuständige Wasserbehörde und ist daher bei dieser zu beantragen.

Grundsätzlich nicht genehmigungspflichtig sind so genannte Gartenbrunnen zur Beregnung von Grün- und Rasenflächen. Trotzdem ist die Absicht einen Brunnen nieder zu bringen rechtzeitg vorher bei der Wasserbehörde anzuzeigen. Dort wird anhand der vorzulegenden Unterlagen geprüft, ob in dem beantragten Bereich eine Brunnenanlage gefahrlos errichtet werden kann.

Brunnennutzung

Eine solche Gefahr besteht zurzeit in einem größeren Bereich, der in die Grundwasserverunreinigung Speyer-West fällt. In diesem Bereich ist die Brunnennutzung bzw. das Bohren eines Brunnens nicht gestattet. Genaueres finden Sie hier.

Oberirdische Gewässer

Regenwassereinleitung in den Nonnenbach, © Stadt SpeyerWann eine Gewässerbenutzung vorliegt, kann man dem WHG und dem LWG entnehmen. Neben dem bereits weiter oben erwähnten Gemeingebrauch gibt es aber auch Benutzungen, die erlaubnispflichtig sind.


Hierzu gehören insbesondere:
Weitere Info entnehmen Sie bitte nebenstehender Infobox.
 
Kontakt
Abteilung Umwelt und Forsten
Maximilianstraße 12
67346 Speyer
Tel. (0 62 32) 14 27 85
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