Gewässerschutz
Der Aufgabenbereich der Unteren Wasserbehörde läßt sich am Besten unter die Begriffe Gewässerschutz und
Gewässeraufsicht zusammenfassen. Darunter sind alle Maßnahmen zu verstehen, die dem
Schutz der Gewässer (auch Grundwasser) vor vermeidbaren und unzulässigen
Beeinträchtigungen dienen. So werden beispielsweise Anlagen in und an
Gewässern und Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen genehmigt und
überwacht. Auch die Genehmigung von Gewässerbenutzungen -Stichwort Freizeitnutzung- gehört zu ihren Aufgaben. Struktur-
und Genehmigungsdirektion Süd (SGD) in Neustadt a.d.W. Landesamtes für
Umwelt (LfU) Aufgaben im ÜberblickNur wenn die Wasserbehörde bei allen Vorhaben oder Maßnahmen, die sich auf ein Gewässer auswirken können, rechtzeitig vorher informiert wird, kann sie prüfen, ob das Vorhaben mit den wasserrechtlichen Forderungen konform geht und wasserrechtlich genehmigt werden kann. Je nach Einzelfall sind neben den immer vorzulegenden Antragsunterlagen weitere Unterlagen erforderlich. Die Wasserbehörde ist in nachfolgenden Bereichen immer zu beteiligen: Umgang mit wassergefährdenden StoffenWassergefährdende Stoffe finden sich nicht nur bei großen Industrieunter-nehmen, sondern begenen uns auch täglich in unserem Haushalt. Das reicht von benutzem Öl oder Fett, über Haushaltsreiniger oder Deckenfarbe bis hin zum Heizöltank im Keller. Bei unsachgemäßem Umgang mit diesen Stoffen können große Umweltschäden entstehen. Daher sind Heizöltanks regelmäßig durch Sachverständigen-organisationen überprüfen zu lassen. Vorhaben, bei denen mit wasser-gefährdenden Stoffen umgegangen wird, sind bei der Wasserbehörde durch Vorlage entsprechender Unterlagen anzuzeigen. Versickerung von NiederschlagswasserDie stetig wachsende Flächenversie-gelung verhindert die Versickerung des Niederschlagswassers und damit die natürliche
Grundwasserneubildung. Dies führt zu vermehrten Oberflächen-abflüssen von
Regenwasser und verschärft die Hochwasserproblematik. Aus diesem Grund sollten alle sinn- vollen und
vertretbaren Möglichkeiten einer Niederschlagswasserbeseitigung am Ort des
Anfalles geprüft werden. Die geplante Versickerung von Niederschlags-wasser ist bei der Wasserbehörde zu beantragen. Bei Baumaßnahmen in Bereichen, in denen mit hohen Grundwasserständen zu rechnen ist (Alte Rheinaue,) kann es immer wieder vorkommen, dass beim Aushub der Baugrube Grundwasser freigelegt wird. Das erforderliche Zurückhalten des Grundwassers zur Fertigstellung des Baus wird als Grundwasserhaltung bezeichnet. Diese Benutzung des Grundwassers bedarf der Erlaubnis durch die zuständige
Wasserbehörde und ist daher bei dieser zu beantragen. Grundsätzlich nicht genehmigungspflichtig sind so genannte Gartenbrunnen zur Beregnung von Grün- und Rasenflächen. Trotzdem ist die Absicht einen Brunnen nieder zu bringen rechtzeitg vorher bei der Wasserbehörde anzuzeigen. Dort wird anhand der vorzulegenden Unterlagen geprüft, ob in dem beantragten Bereich eine Brunnenanlage gefahrlos errichtet werden kann. BrunnennutzungEine solche Gefahr besteht zurzeit in einem größeren Bereich, der in die Grundwasserverunreinigung Speyer-West fällt. In diesem Bereich ist die Brunnennutzung bzw. das Bohren eines Brunnens nicht gestattet. Genaueres finden Sie hier. Oberirdische GewässerWann eine Gewässerbenutzung vorliegt, kann man dem WHG und dem LWG entnehmen. Neben dem bereits weiter oben erwähnten Gemeingebrauch gibt es aber auch Benutzungen, die erlaubnispflichtig sind. Hierzu gehören insbesondere: Weitere Info entnehmen Sie bitte nebenstehender Infobox. | Kontakt Formulare Antragsunterlagen Heizöltanks KFZ-Werkstatt Versickerung Grundwasser/Brunnen Oberirdische Gewässer |