Der Statistische Landesausschuss
Der Statistische Landesausschuss berät das Statistische Landesamt und die Landesregierung in Grundsatzfragen der Statistik. Er besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der obersten Landesbehörden, des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, des Rechnungshofs, der kommunalen Spitzenverbände, der Kammern, der Arbeitgeber-, Unternehmer- und Arbeitnehmerverbände sowie der Wissenschaft. Der Ausschuss tagt seit 1953 unter Vorsitz des Statistischen Landesamtes.
Der Statistische Landesausschuss kann insbesondere Vorschläge
- zu methodischen und organisatorischen Fragen der Vorbereitung und Durchführung der Statistiken,
- zur Gestaltung, Ergänzung und Bereinigung der Erhebungs-, Aufbereitungs- und Auswertungsprogramme der Statistiken,
- zur regionalen Gliederung der Statistiken,
- zur Planung und Entwicklung des Gesamtsystems der amtlichen Statistik und seiner Bereiche unterbreiten.
Der Statistische Landesausschuss trägt dazu bei, dass
- die Programme der amtlichen Statistik den Informationsbedarf der öffentlichen Verwaltung, der gesellschaftlichen Organisationen und Institutionen, der Wirtschaft und ihrer Organisationen sowie der Wissenschaft berücksichtigen,
- die vom Statistischen Landesamt bereitgestellten statistischen Ergebnisse als Handlungsgrundlage in der öffentlichen Verwaltung, den gesellschaftlichen Organisationen, der Wirtschaft und ihrer Organisationen sowie der Wissenschaft genutzt werden.
Grundlage ist die Landesverordnung über den Statistischen Landesausschuss aus dem Jahr 1987 sowie die Geschäftsordnung aus dem Jahr 1956, zuletzt geändert am 13. Juli 2016 (Siehe Downloads).
Das Pendant zum Statistischen Landesausschuss ist auf Bundesebene der Statistische Beirat.