Landestransparenzgesetz
Rheinland-Pfalz sichert Ihnen den Anspruch auf Zugang zu umweltbezogenen und sonstigen amtlichen Informationen durch das Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz (LTranspG). Mit dem LTranspG werden das frühere Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) und das Landesumweltinformationsgesetz (LUIG) zusammengefügt und abgelöst.
Wenn Sie Ihr Recht auf Informationszugang nach dem Landestransparenzgesetz als verletzt ansehen, können Sie sich an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wenden.
Auf einer zentralen Transparenzplattform sind ausgewählte Informationen von allen rheinland-pfälzischen Landesbehörden zu finden. Die Plattform wird nach und nach weiter ausgebaut.