Elektronische Kommuniktion mit dem Statistischen Landesamt Rheinland-Pfalz
Gerne können Sie uns Ihre Fragen, Anregungen oder Anliegen auch online senden. Wir bieten Ihnen unterschiedliche Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation. Grundsätzlich wird unterschieden zwischen
- einfachen formlosen Schreiben und
- formgebundenen Schreiben, die in Papierform eine eigenhändige Unterschrift voraussetzen (zum Beispiel Anträge und Widersprüche).
Dementsprechend gibt es auch bei der elektronischen Übersendung Unterschiede, die wir nachfolgend erläutern:
Formfreie elektronische Kommunikation
Einfache Anliegen, Hinweise, Terminanfragen und dergleichen, also alles, was keine eigenhändige Unterschrift benötigt, können Sie uns auch weiterhin einfach online per E-Mail schicken. Senden Sie Ihre E-Mail
- an die zentrale E-Mail-Adresse poststelle(at)statistik.rlp.de
- oder an eine in amtlichen Schreiben des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz genannte E-Mail-Adresse.
Bitte beachten Sie aber, dass E-Mails – wie Postkarten – auf dem Übertragungsweg quer durch das Internet für jeden versierten Anwender lesbar sind und grundsätzlich auch verändert werden können.
Rechtsverbindliche formgebundene elektronische Kommunikation
Für Vorgänge, die zur Bearbeitung in Papierform eine eigenhändige Unterschrift voraussetzen beziehungsweise Rechtsfristen in Gang setzen (beispielsweise Anträge und Widersprüche), müssen die Mitteilungen und ggf. anliegende Dokumente bei elektronischer Übermittlung
- entweder über die virtuelle Poststelle des Landes Rheinland-Pfalz
- oder als unterschriebenes Schriftstück, das als PDF-Datei eingescannt ist, als Anhang einer einfachen E-Mail
übersandt und vom Statistischen Landesamt Rheinland-Pfalz ausgedruckt werden.
Rechtswirksamkeit
Eine einfache E-Mail ohne einen unterschriebenen und eingescannten Anhang erfüllt die Schriftform nicht.
Die Übermittlung über die virtuelle Poststelle des Landes Rheinland-Pfalz ersetzt die gesetzlich angeordnete Schriftform (=Unterschrift in der Papierform).
Die Übermittlung über die virtuelle Poststelle des Landes Rheinland-Pfalz ersetzt die gesetzlich angeordnete Schriftform (=Unterschrift in der Papierform). Nähere Informationen zur virtuellen Poststelle des Landes Rheinland-Pfalz erhalten Sie hier bzw. in der Info-Box oben rechts auf dieser Seite.
Ein unterschriebenes und eingescanntes Schriftstück, das als PDF-Datei als Anhang einer einfachen E-Mail an eine in amtlichen Schreiben des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz genannte E-Mail-Adresse oder an das Postfach poststelle@statistik.rlp.de versandt und ausgedruckt wird, erfüllt die gesetzlich angeordnete Schriftform.
Für alle anderen elektronischen Kommunikationswege des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz wird der rechtsverbindliche Zugang ausdrücklich nicht eröffnet.
Dies bedeutet beispielsweise, dass Sie über andere elektronische Kommunikationswege (z. B. eine einfache E-Mail) keine Anträge verbindlich stellen und keine fristwahrenden Erklärungen abgeben können.
Unabhängig davon bleiben die klassischen Kontaktmöglichkeiten per Briefpost oder Telefax weiterhin unverändert bestehen.
Ein unterschriebenes und eingescanntes Schriftstück, das als PDF-Datei als Anhang einer einfachen E-Mail an eine in amtlichen Schreiben des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz genannte E-Mail-Adresse oder an das Postfach poststelle@statistik.rlp.de versandt und ausgedruckt wird, erfüllt die gesetzlich angeordnete Schriftform.
Für alle anderen elektronischen Kommunikationswege des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz wird der rechtsverbindliche Zugang ausdrücklich nicht eröffnet. Dies bedeutet beispielsweise, dass Sie über andere elektronische Kommunikationswege (z. B. eine einfache E-Mail) keine Anträge verbindlich stellen und keine fristwahrenden Erklärungen abgeben können.
Unabhängig davon bleiben die klassischen Kontaktmöglichkeiten per Briefpost oder Telefax weiterhin bestehen.