Ansbach

122 Grabmale (1829-1949)

ans

Transkription
Israelitischer Friedhof,
errichtet im 19. Jahrhundert,
3während des Nazireiches dem
Erdboden gleichgemacht.
Durch das Staatskommisariat
6für R.R.P.V. gemeinsam mit
dem Stadtrat Ansbach 1946
wieder hergestellt, erneut
9geschändet in den Jahren
1948 und 1950
Gebt unseren Toten
12endlich den Frieden!
Kommentar
Zl 6: Die Abkürzung RRPV steht für "rassisch, religiös und politisch Verfolgte". Dieses Staatskommissariat unter Leitung von Philipp Auerbach war ein Vorläufer des 1949 eingerichteten Bayrischen Landesentschädigungsamtes. Gerhard Fürmetz hat in einem 2004 erschienenen Artikel ausführlich die Geschichte dieses Staatskommissariats und seines Leiters Philipp Auerbach beleuchtet. Im Folgenden einige Auszüge aus seinen Ausführungen:
"Wie kaum ein anderer hat Philipp Auerbach (1906-1952) die Anfänge der Wiedergutmachung in Westdeutschland nach 1945 geprägt. Durch seine zahlreichen Funktionen im Staatsdienst und in Organisationen ehemaliger Verfolgter gelang es ihm, 'Wiedergutmachung' an den Opfern des Nationalsozialismus in einem sehr weiten Sinn zu betreiben. Seine eigenwillige Vorstellung davon, wie Rückerstattung, Entschädigung, Entnazifizierung und öffentliches Gedenken miteinander verbunden werden sollten, trug ihm jedoch heftige Gegnerschaft ein. 1952 wurde er in einem hochpolitischen Prozess verurteilt und nahm sich unmittelbar danach das Leben."
"Die staatliche Behörde, der Philipp Auerbach in Bayern vorstand, unterschied sich grundlegend von anderen Dienststellen. Hervorgegangen war das Amt aus zwei ursprünglich separaten Staatskommissariaten für die Betreuung der Juden und für die politisch Verfolgten, die seit Oktober 1945 bzw. März 1946 unter der Leitung von Hermann Aumer bzw. Otto Aster gestanden hatten. Mit Auerbachs Ernennung im September 1946 wurden diese beiden kleinen und mäßig einflussreichen Apparate zu einer neuen Spezialbehörde verschmolzen, die dem Innenministerium nachgeordnet war. Erst unter Auerbachs Ägide wurde aus dem Staatskommissariat für die Opfer des Faschismus (bis Oktober 1946) bzw. für rassisch, religiös und politisch Verfolgte (ab November 1946) eine bürokratische Organisation, freilich mit einem extrem dominierenden Chef an der Spitze.
Zwei Jahre später, im November 1948, wurde das Staatskommissariat erneut umgewandelt. Nun übernahm das Finanzministerium die Kontrolle. Trotz der Umbenennung zum Landesamt für Wiedergutmachung blieb das frühere Staatskommissariat allerdings im Kern erhalten, abgesehen davon, dass nun eine weitgehend selbständige Abteilung für Rückerstattung hinzukam, die in den beiden Jahren zuvor zum konkurrierenden Landesamt für Vermögensverwaltung und Wiedergutmachung gehört hatte. Der Versuch, Auerbachs Kompetenzen dadurch zu beschneiden, dass man ihn nur noch als Generalanwalt für Wiedergutmachung, also als Interessenvertreter der Verfolgten auftreten lassen und den größten Teil der Behörde eng an das Finanzministerium binden wollte, scheiterte allerdings am Einspruch der Militärregierung. Stattdessen wurde Auerbachs Schlüsselrolle neuerlich hervorgehoben, als wesentliche Teile seines Landesamts für Wiedergutmachung im November 1949 im neu gegründeten Landesentschädigungsamt aufgingen - mit ihm selbst als Präsidenten. Die Rückerstattungsabteilung fiel an das Landesamt für Vermögensverwaltung und Wiedergutmachung zurück. Von diesem Zeitpunkt an waren die Zuständigkeiten für Rückerstattung und Entschädigung in Bayern klar voneinander getrennt.
Auerbachs Behörde gab sich jedoch keineswegs nur mit Entschädigungsfragen im engeren Sinne ab. In den 'wilden Jahren' seit 1946 war es Auerbach gelungen, eine differenzierte Organisation mit außergewöhnlich vielfältigen Kompetenzen zu schaffen. Analog zu seinem persönlichen, äußerst weit gefassten Wiedergutmachungskonzept hatte sich das von Auerbach geführte Staatskommissariat ein breites Spektrum von Verantwortungsbereichen aneignen können, ohne dass die bayerische Staatsregierung ernstlich dagegen eingeschritten wäre. Zu den größtenteils selbst definierten Aufgaben zugunsten jeglicher Opfer des Nationalsozialismus" zählte nicht zuletzt die Errichtung und der Unterhalt von KZ-Gedenkstätten und jüdischen Friedhöfen.

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