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Lokale Agenda 21
Was ist das ?
1992 wurde in Rio de Janeiro auf der UN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung das Leitbild einer nachhaltigen zukunftsfähigen Entwicklung durch eine 'Agenda 21' konkretisiert.
Die Grundlage für die Rio-Konferenz 1992 wurde in der ersten weltweiten Umweltkonferenz der Vereinten Nationen 1972 in Stockholm gelegt, an der 113 Länder teilnahmen. Im Jahre 1983 gründeten die Vereinten Nationen die Weltkommission für Umwelt und Entwicklung. Vier Jahre später verkündete der Aufsehen erregende Bericht 'Our common future', dass die Menschen viele ihrer Tätigkeiten und Lebensweisen ändern müssten, wenn die Welt nicht vor unannehmbare menschliche Leiden und Umweltschäden gestellt werden sollte. Die Kommission stellte fest, die Weltwirtschaft müsse zwar die Bedürfnisse und legitimen Wünsche der Menschen befriedigen, ihr Wachstum dürfe aber die ökologischen Grenzen der Erde nicht sprengen.
Die nach ihrer Vorsitzenden, der norwegischen Politikerin Brundtland, benannte Kommission forderte 'eine neue Ära einer umweltgerechten wirtschaftlichen Entwicklung'. Sie hält fest, dass die Menschheit zu einer nachhaltigen Entwicklung fähig sei, die allein gewährleisten könne, dass die Bedürfnisse in der Gegenwart befriedigt werden, ohne die Möglichkeiten künftiger Generationen zu beeinträchtigen.
'Das was zu tun ist', die Deklaration von Rio de Janeiro mit dem Aktionsplan der AGENDA 21, damit werden der Grundsatz der nachhaltigen Entwicklung und der Vorsorgegrundsatz als maßgebliche Konzepte künftigen Umweltschutzes in der ganzen Welt anerkannt und Maßnahmen zu deren Umsetzung benannt.
Die umfassende politische Zielbestimmung der 'Nachhaltigen Entwicklung' wurde zum übergeordneten Leitbild der Entwicklungs- und Umweltpolitik.
Gemäß dem alten Prinzip 'Von den Zinsen leben, nicht vom Kapital' entwickelten die Forstwirte bereits vor über 200 Jahren eine Art des Wirtschaftens, bei der langfristig nicht mehr Holz genutzt wird, als nachwächst. Dafür prägten sie den Begriff 'Nachhaltigkeit'. Der entscheidende Erkenntnisfortschritt, der mit dem Nachhaltigkeitskonzept erreicht worden ist, liegt in der Kenntnis, dass ökonomische, soziale und ökologische Entwicklung nicht voreinander abgespalten und gegeneinander ausgespielt werden dürfen. Soll menschliche Entwicklung auf Dauer gesichert sein, so sind die drei Komponenten Ökologie, Ökonomie und soziale Sicherheit als eine notwendige Einheit zu betrachten.
Beteiligung der Verbandsgemeinde Stromberg an der 'Agenda 21'
Kapitel 28 der Agenda 21: Die 'Lokale Agenda 21':
Als Politik und Verwaltungsebene, die den Bürgern am nächsten ist, spielen die Kommunen eine entscheidende Rolle bei der Information und Mobilisierung der Öffentlichkeit und ihre Sensibilisierung für eine nachhaltige umweltverträgliche Entwicklung.
Die Verbandsgemeinde Stromberg hat sich an diesem Prozess inhaltlich beteiligt im Landschaftsplan. Die Verbandsgemeinde-Werke betreiben aktiven Umweltschutz, die Verwaltung setzt auf Energieeinsparung, die Forstwirtschaft orientiert sich am Prinzip der Nachhaltigkeit, Bach-Patenschaften entstehen, die Renaturierung des Guldenbaches wird überlegt, der ÖPNV verbessert.
Die 'Lokale Agenda 21' ist keine kurzatmige Angelegenheit, sondern ein vielfältiger Entwicklungsprozess, der auf Langfristigkeit angelegt ist.
Welche Arbeitskreise gibt es?
Arbeitskreise:
> Kriminalpräventiver Rat
> Seniorenbeirat
> Tourismus/Wirtschaftsförderung/Landwirtschaft/Weinbau/Nautr/Gewässer
> Bauen/Wohnen/Energie/ÖPNV/Verkehr |
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