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Staatlich anerkannte Einrichtung der Weiterbildung
Die Kreis-Volkshochschule Westerwald e.V. ist eine gemeinnützige, staatlich anerkannte Weiterbildungs-Einrichtung für den Westerwaldkreis und sieht die Weiterbildung als Teil des öffentlichen Bildungswesens an.
Wir sind bemüht, ein differenziertes und - wie wir glauben - attraktives Bildungsangebot zu unterbreiten. Sollten Sie Anregungen und Kritik haben, so sprechen Sie uns doch bitte an. Wir haben sicher ein offenes Ohr und sind dankbar, wenn unsere Arbeit auch von unseren "Kunden" kritisch begleitet wird - wie Sie, so lernen auch wir tagtäglich dazu!
Arbeitsabschnitte
1. September 2004 - 31.12.2004 und Januar 2005 - Sommerferien 2005
Unterrichtsfreie Zeit
Die unterrichtsfreie Zeit (Ferien) ist ähnlich der dem öffentlichen Schulwesen geregelt. Unterrichtsfreie Tage finden Sie in dem Jahreskalender (ganz vorne im Heft) grau unterlegt.
Anmeldung
Bei den Kursen ist angegeben, wo Sie sich anmelden müssen. Ist eine Anmeldung vor dem ersten Termin gefordert, erbitten wir diese bis spätestens 7 Werktage vor Kursbeginn, wenn nicht eigens ein anderer Termin angegeben ist. Bei allen Kursen, bei denen die Anmeldung am ersten Termin erfolgen soll, wird an diesem Tag entschieden, ob der Kurs genügend Teilnehmer hat, um auch tatsächlich durchgeführt zu werden bzw. wie hoch die Kursgebühr bei Unterbelegung ist. Wenn Sie also am ersten Termin nicht kommen können, so müssen Sie sich vorher bei den betreffenden vhs-Geschäftsstellen anmelden.
Schnuppertermin
Umfasst ein Kurs mehr als 3 Termine, ist der erste ausgeschriebene Kurstermin ein "Schnuppertermin". Wenn Sie sich bei solchen Kursen während des ersten (nur dann!) Termins trotz Anmeldung entscheiden, am Kurs nicht teilzunehmen, können Sie gebührenfrei den Kurs verlassen (Materialkosten z. B. bei Kochkursen, Keramikkursen etc. müssen natürlich bezahlt werden). Wenn Sie vom "Schnuppertermin-Angebot" Gebrauch machen wollen, sind Sie selbst dafür verantwortlich, dass Sie sich von der Kursleitung am ersten Termin von der Kursliste, in die sich jede(r) zu Beginn eintragen muss, streichen lassen.
Gebühren
Bei jedem Kurs sind die Gebühr (teilweise ohne Materialkosten bzw. Kosten für Lebensmittel bei den Kochkursen) und die notwendige Mindestteilnehmerzahl angegeben. Wird die angegebene Teilnehmerzahl unterschritten, müssen die Gebühren entsprechend erhöht werden. Die Gebühr ist mit der Anmeldung fällig. Die Zahlung der Kursgebühren erfolgt zwischen dem ersten und vierten Kurstermin generell bargeldlos auf das Konto der Kreis-vhs Westerwald bei der Kreissparkasse Westerwald (BLZ: 570 510 01) Konto-Nr.: 504 837 unter genauer Angabe der Kursnummer, des Kurstitels und des Kursteilnehmers / der Kursteilnehmerin.
Stornierungen
a.) besondere Gründe
Wenn Sie aus besonderem Grund, den Sie in der Regel nicht zu vertreten haben (z. B. längere Krankheit, schweres Unglück, Trauerfall im Bereich der Verwandtschaft ersten Grades, Verlegung des Wohnsitzes in eine Entfernung von mehr als 35 km vom Kursort, etc), einen Kurs abbrechen oder trotz schriftlicher Anmeldung vor Kursbeginn nicht antreten (in diesem Fall muss das Ereignis, das zur Absage führt natürlich zeitlich nach der Anmeldung liegen) und aus dem Abbruchgrund eine weitere Teilnahme am Kurs nicht zuzumutbar ist, so besteht auf schriftlichen Antrag hin, dem Belege für den Abbruchgrund beigefügt sein müssen (z. B. ärztliche Bescheinigung bei Krankheit etc), ein Erstattungsanspruch wenn
- die zu erwartende Erstattung 12,00 Euro übersteigt und - der hierdurch versäumte Unterricht mehr als 20% der ausgeschriebenen Kursdauer beträgt und - der schriftliche Erstattungsantrag spätestens 14 Tage nach Eintritt des Ereignisses, das zum Abbruch führt,
der Kreis-vhs Westerwald e.V. vorliegt.
Die Erstattung hierfür erfolgt anteilig ab dem Eintritt des Ereignisses, das zum Kursabbruch führte.
b) sonstige Gründe
Bei sonstigen Stornierungen Ihrerseits werden die Gebühren anteilig mit der für den Kurs geltenden doppelten Kursgebühr/USt. im Verhältnis von bis zur Stornierung gehaltenen Unterricht zu nicht gehaltenem Unterricht - mindestens jedoch 1/3 der für diesen Kurs ausgeschriebenen Gebühr berechnet. Eine Erstattung erfolgt nur, wenn der errechnete Betrag 12 Euro übersteigt.
Ermäßigungen
a) soziale Gründe
Über Gebührenermäßigung oder -erlass für einzelne Personen aus sozialen Gründen wird grundsätzlich nur auf schriftlichen Antrag an die Kreis-vhs Westerwald e.V. entschieden, der die Gründe, die zur Gebührenermäßigung führen müssten, enthält. Unumgänglich ist es, diesem Schreiben glaubhafte Angaben zum Familieneinkommen (alle Personen, die zur Familie gehören und in einem gemeinsamen Haushalt wohnen) beizufügen.
Grundsatz: An fehlender (auch kurzfristiger oder zeitlich befristeter) Zahlungsfähigkeit scheitert die Teilnahme an einem unserer Kurse (außer Studienfahrten/Studienreisen/Exkursionen) nicht!
b) sonstige Gründe
Weitere Ausnahmen in besonderen Fällen zu individuellen Gebührenermäßigungen regelt ausschließlich die Kreis-vhs Westerwald e.V..
Haftung
Die Kreis-vhs haftet nicht für Schäden und Diebstähle, die im Zusammenhang mit dem Besuch der Veranstaltungen entstehen. Gegen Unfall besteht eine subsidiäre Versicherung. Unfälle sind umgehend der Kreis-vhs Westerwald e.V. anzuzeigen.
Gewähr für die Durchführung
Die Kreis-vhs kann keine Gewähr für die Durchführung der Kurse geben. Evtl. notwendige Änderungen (auch kurzfristige) behält sich die Kreis-vhs vor.
Hausordnung
Die Hausordnungen der Schulen und der anderen Einrichtungen, in denen wir unsere Kurse durchführen, gelten auch für uns!
Weitere Ankündigungen
Kurzfristig angesetzte Veranstaltungen, die nicht im Programm stehen, werden der Westerwälder Zeitung, dem Kannenbäcker-Kurier (Kurse in der VG Höhr-Grenzhausen), dem Kannenbäcker Boten (Kurse in der VG Ransbach-Baumbach) und den Mitteilungsblättern für die Bereiche der VG Rennerod (Kurse in der VG Rennerod) der VG Wallmerod (Kurse in der VG Wallmerod) und der VG Wirges (Kurse in der VG Wirges) zur Veröffentlichung angeboten und teilweise zusätzlich über Einzelprospekte veröffentlicht.
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