Zeitungsausschnitt; Bild: Archiv Landesforsten
Zeitungsausschnitt; Bild: Archiv Landesforsten

In Rheinland-Pfalz, wie in ganz Deutschland, darf der Wald generell ohne ”Eintrittsgeld” zur Erholung betreten werden. Ein solches Betretungsrecht gibt es in dieser Form nur in wenigen Staaten und setzt voraus, dass die Waldbesucher und Waldbesucherinnen verantwortungsbewusst mit diesem einzigartigen Ökosystem umgehen.

Die Waldbesitzenden und die Forstverwaltung haben die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Sie sich ungestört im Wald erholen können. Den Menschen, die noch nicht wissen, wie man sich im Wald naturschonend und rücksichtsvoll gegenüber anderen Waldbesuchern verhält, will der Wald selbst ein bisschen auf die Sprünge helfen.

Schauen wir mal, was der Wald uns zu sagen hat...