Holzschnecke; Bild: Archiv Landesforsten Rheinland-Pfalz
Holzschnecke; Bild: Archiv Landesforsten Rheinland-Pfalz

Die Grillhütte des Zweckverband Lennebergwald befindet sich 200 Meter südlich des Forsthaus Lenneberg, unterhalb von Schloß Waldthausen. 

Anreise: 

Die Hütte ist mit Öffentlichen Verkehrsmitteln, ORN Bus 620 aus Mainz und Ingelheim (Haltestelle Budenheim, Reitschule) zu erreichen, zusätzlich aus Mainz mit der Stadbuslinie 64 (Haltestelle Reitschule) zu erreichen, für Autofahrer stehen vor der Waldschranke 50 Parkplätze zur Verfügung.

Ausstattung:

Die Grillhütte bietet im Inneren 35 Personen an rundherum angeordneten Bänken und Tischen Platz, außen können auf Halbstammbänken an Tischen weitere 32 Personen Platz nehmen. 
Die Hütte ist ganzjährig nutzbar, da sie bis zur Schulterhöhe mit Holz verkleidet ist und ab ca. 31.Oktober zusätzlich mit Folienrahmen vor Zug geschützt wird. 
In der Mitte befindet sich ständig ein 70 mal 70 Zentimeter großer Schwenkgrill mit Rauchabzug. 
Mit der Anmietung der Hütte stellen wir Ihnen eine Schubkarre trockenes Buchen- Brennholz zur Verfügung. Für die Zeit vom Anstecken bis zur zum Grillen geeigneten Glut sind etwa 1,5 Stunden einzuplanen. Die Benutzung von Grillkohle ist selbstverständlich auch erlaubt, der Mietpreis mindert sich dadurch nicht. 
Das Forstrevier Lenneberg bietet  ständig Wildschweinbratwürstchen für 7,50 Euro/ 5 Stück und – auf Vorbestellung - Grillsteaks vom Wildschwein an. 
Die Toilette (WC) ist 30 Meter entfernt, getrennt für Damen und Herren, die Herrentoilette ist rollstuhlgerecht. Dort kann auch Wasser gezapft werden. In der Frostperiode vom 25. Oktober bis etwa 15. März steht kein fließendes Wasser zur Verfügung. Die Toilette ist ganzjährig in Betrieb.

Regeln:

Die Grillhütte befindet sich im Naturschutzgebiet Lennebergwald, die Bestimmungen der Naturschutzgebietsverordnung sind einzuhalten, näheres dazu in der Vereinbarung zur Nutzung der Hütte.
Abfälle werden im selbst mitgebrachten Müllsack, der in dem vorhandenen Ständer eingehängt werden kann, wieder mit nach Hause genommen. 
Elektrischer Strom ist nicht verfügbar, Stromerzeugeraggregate dürfen nicht betrieben werden. 
Die Nutzung endet spätestens um 1 Uhr nachts.
Übernachtung in oder an der Grillhütte ist nicht erlaubt.
Hunde dürfen mitgebracht werden, sie sind jedoch anzuleinen.

Aktivitäten:

Für Familien mit Kindern bietet sich der Besuch des unmittelbar neben der Grillhütte aufgebauten Walderlebnispfades an, sie können auch den großen Sandplatz zwischen Grillhütte und Grünem Haus zum Spielen nutzen. 
Beim Besuch des 200 Meter südlich des Grünen Hauses gelegenen Weihers sollten Erwachsene die Kinder begleiten und darauf achten, daß die Tier- und Pflanzenwelt (insbesondere Frösche, Kröten und Wasservögel) geschont wird und - im Frühjahr - kein Laich entnommen wird. Gegen eine kurzzeitige Entnahme von Fröschen, Kröten, Kaulquappen oder Wasserinsekten zur Beobachtung in Becherlupen ist nichts einzuwenden; die Tiere sind jedoch schnellstmöglich wieder an der Entnahmestelle zurückzusetzen. 
Das Grüne Haus ist sonntags von 15 bis 17 Uhr geöffnet.

Reservierung:

Die Reservierung der Grillhütte ( für das Folgejahr ab Oktober) erfolgt am Besten durch einen Blick auf den ständig aktualisierten Belegungskalender auf der Seite www.lennebergwald.de und anschließende Reservierungsanfrage per mail an forstrevier(at)lennebergwald.de oder durch Telefonanruf beim Forstrevier (06139/ 370, Sprechstunde : Donnerstags 17 - 19 Uhr, außer an Feiertagen). Dort werden Sie - sofern der gewünschte Termin frei ist - in den Kalender mit Name und Telefonnummer eingetragen. Damit ist die Hütte für diesen Tag für Sie reserviert. 
Sie erhalten eine Reservierungsbestätigung per mail mit Hinweisen zur Frist zur  Zahlung der Benutzungsgebühr.

Endgültige Anmietung und Bezahlung:

Zur Anmietung der Grillhütte müssen Sie spätestens 2,5 Wochen vor dem Termin persönlich in die Sprechstunde ans Forsthaus kommen und dort die Vereinbarung zur Nutzung der Grillhütte unterschreiben. Gleichzeitig ist die Benutzungsgebühr von 60.- Euro, für Schulklassen und Kindergärten 40.- Euro in bar zu bezahlen. Sie erhalten die Information, wo Sie den Schlüssel für die Toilette und die Waldschranke (ein Auto darf zum Transport an die Hütte) sowie die Schubkarre Grillholz finden. 
Andere Grillmöglichkeiten gibt es im Lennebergwald nicht, insbesondere ist das Grillen in der Schutzhütte an der Vierzehn-Nothelfer-Kapelle, am Weiher und am Wendelinusheim nicht erlaubt. 
Weitere Angaben zu Grillmöglichkeiten  in Mainz und Wiesbaden finden Sie auf der Internetseite www.lennebergwald.de .