Städtebauliche Erneuerungen

Das Land Rheinland-Pfalz und seine Städte und Gemeinden sehen in der städtebaulichen Erneuerung eine langfristige Schwerpunktaufgabe. Die Städte und Gemeinden nehmen diese Aufgabe selbständig und eigenverantwortlich im Rahmen der rechtlichen Vorgaben wahr. Das Land unterstützt die Städte und Gemeinden bei der Erfüllung der Aufgabe durch die Bereitstellung von Städtebauförderungsmitteln des Landes und des Bundes.

Die städtebauliche Erneuerung hat insbesondere zum Ziel, die gewachsene bauliche Struktur der Städte und Gemeinden zu erhalten und zeitgemäß fortzuentwickeln, die wirtschaftlichen Entfaltungsmöglichkeiten durch städtebauliche Maßnahmen zu stärken sowie die natürlichen Lebensgrundlagen in der gebauten Umwelt zu schützen und zu verbessern. Sie dient vorrangig der Stärkung der Innenentwicklung und unterstützt die Städte und Gemeinden bei der Bewältigung des wirtschaftsstrukturellen und demographischen Wandels sowie der Folgen der Konversion. Sie orientiert sich an den Zielen des Landesentwicklungsprogramms und an einer qualitativen sowie nachhaltigen Stadt- beziehungsweise Gemeindeentwicklung.

  • nachhaltige Verbesserung der Wohn- und Umweltqualität
  • Pflege und Erhaltung des baulich-kulturellen Erbe
  • Umbau der Siedlungs- und Stadtstrukturen
  • Erhaltung der Innenstädte oder Ortskerne 
  • erstmalige Entwicklung oder neue Weiterentwicklung von Stadt- oder Gemeindegebieten 
  • natürliche Lebensgrundlagen in der gebauten Umwelt schützen und verbessern
  • wirtschaftlicher Strukturwandel anstoßen und begleiten


auslaufende Förderprogramme

 

neue Förderprogramme ab 2020

Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion unterstützt und berät die Städte und Gemeinden bei Fragen der kommunalen Entwicklung in städtebaulich-konzeptioneller, verfahrenstechnischer sowie finanzierungstechnischer Hinsicht. Auf Vorschlag der ADD entscheidet das Ministerium des Innern und für Sport über die erstmalige Programmaufnahme.

Nähere Informationen über die Zielgruppe, den Umfang und die Höhe der Förderung sowie das Verfahren von der Bewerbung bis zur Bewilligung finden Sie auf der Website des Ministeriums des Innern und für Sport.