Der Vertrauensanwalt bearbeitet Hinweise auf Korruption in der Landesverwaltung.
Der Vertrauensanwalt steht für die gesamte unmittelbare Landesverwaltung einschließlich der Landesbetriebe zur Verfügung. Einrichtungen der mittelbaren Landesverwaltung können sich nach Abstimmung mit dem für die Korruptionsbekämpfung federführenden Ministerium der Finanzen dem Modell anschließen.
Mit der Einrichtung eines Vertrauensanwaltes soll die Zielgruppe auf Seiten der öffentlichen Bediensteten und der Geschäftspartner der öffentlichen Hand erreicht werden, die an einer Aufklärung oder einem Ausstieg aus der Korruption interessiert sind, ihre Identität aber nicht oder nur unter bestimmten Umständen preisgeben wollen. Der Vertrauensanwalt nimmt vertraulich Mitteilungen entgegen, aus denen sich der Verdacht von Korruption oder anderen schwerwiegenden Verfehlungen gegen das Land ergibt.
Ziel seiner Arbeit ist die Aufklärung von Korruptionssachverhalten und die Herauslösung von darin verwickelten Personen. Er ist nicht zuständig für Beschwerden allgemeiner Art, hierfür ist der Bürgerbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz der richtige Ansprechpartner.
Der Vertrauensanwalt darf der Person, die Hinweise auf Korruption gibt, auf ihren Wunsch anwaltliche Verschwiegenheit zusichern. In diesen Fällen darf er deren Namen und Identität ohne deren Zustimmung weder dem Land noch sonstigen Dritten preisgeben. Soll der Vertrauensanwalt in einem Straf- oder Zivilverfahren als Zeuge vernommen werden, darf er auch hier Namen und Identität nur mit Zustimmung der Informanten offenbaren.
Die Funktion des Vertrauensanwalts wird zurzeit von Herrn Rechtsanwalt Justizrat Rolf S. Weis ausgeübt.