Zuständig ist das Landesamt für Mess- und Eichwesen Rheinland-Pfalz.
Sie können sich auch an den Einheitlichen Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten wenden.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Ein Betrieb wird befugt, geeichte Messgeräte unter den Voraussetzungen der Mess- und Eichverordnung (MessEV), zum Zwecke des Fortbestehens der Eichfrist mit dem Instandsetzerkennzeichen zu versehen und ggf. entfernte Sicherungszeichen durch das Sicherungszeichen des Instandsetzers zu ersetzen.
Zuständig ist das Landesamt für Mess- und Eichwesen Rheinland-Pfalz.
Sie können sich auch an den Einheitlichen Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten wenden.
Anträge und Formulare für die Befugniserteilung als Instandsetzungsbetrieb finden Sie auf den Seiten des Landesamtes für Mess- und Eichwesen.
Gebühren werden entsprechend der Mess- und Eichgebührenverordnung (MessEGebV) nach Arbeitsaufwand erhoben.
Keine.