Sie müssen die Meldungen zur Sozialversicherung und die Beitragsnachweise Ihrer Beschäftigten per Datenfernübertragung oder E-Mail übermitteln. Sie sind verpflichtet, die Meldungen mit maschinell geführten Lohn- und Gehaltsabrechnungsprogrammen oder mit zugelassenen Ausfüllhilfen vorzunehmen.
Möchten Sie Meldungen erstatten, melden Sie sich bitte unter der Internetadresse www.datenaustausch.de an.
Für kleine und mittlere Unternehmen rechnen sich die Anschaffung und der Einsatz von zur Datenübermittlung geeigneter Software sowie der damit verbundene technische Aufwand oft nicht. Für diese Firmen wurde ein entsprechendes Programm mit dem Namen "sv.net" entwickelt.
Es gibt zwei Varianten der Software "sv-net" (Sozialversicherung im Internet):
- "sv.net online" für die internetbasierende Online-Anwendung
- "sv.net classic" als Software für PC-Installation
Sie müssen folgende Daten angeben:
- Versicherungsnummer, die vom Rentenversicherungsträger vergeben wird
- persönliche Daten der Beschäftigen, wie Name und Anschrift
- Grund der Meldung
- Betriebsnummer des Arbeitgebers (Vergabe durch die Betriebsnummernstelle der Bundesagentur für Arbeit)
- Angaben zu
o Beitragsgruppen
o Art der Tätigkeit (9-stelliger Tätigkeitsschlüssel der Bundesanstalt für Arbeit seit 1.12.2011)
o Staatsangehörigkeit