Wenden Sie sich an die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM).
Sie können sich auch an den Einheitlichen Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten wenden.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Sprengzubehör wie Zündmaschinen und Zündleitungen unterliegen nur nationalen Regelungen und können nach Prüfung zugelassen werden oder es kann eine Ausnahme für einen beschränkten Anwendungsfall ausgesprochen werden.
Wenden Sie sich an die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM).
Sie können sich auch an den Einheitlichen Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten wenden.
Formloses Antragsschreiben; technische Daten zum Stoff/Gegenstand; Bereitstellung von Prüfmustern in ausreichender Zahl; Erklärung, dass der Antrag nur bei einer benannten Stelle gestellt wurde.
Es fallen Gebühren an: