Bestätigung der Unbedenklichkeit über die ärztliche Tätigkeit in Rheinland-Pfalz
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of good standing) ist ein Nachweis der Berechtigung zur uneingeschränkten Ausübung des ärztlichen, zahnärztlichen, pharmazeutischen bzw. psychotherapeutischen Berufes in Rheinland-Pfalz. Darüber hinaus bestätigt sie, dass keine berufs- und disziplinarrechtlichen Maßnahmen getroffen oder eingeleitet worden sind.
Diese Bescheinigung benötigen Sie im Regelfall, wenn Sie im Ausland Ihren entsprechenden Heilberuf ausüben möchten. Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz ist für die Ausstellung des „Certificate of Good Standing“ nur dann zuständig, wenn Sie Ihren Beruf derzeit in Rheinland-Pfalz ausüben bzw. zuletzt ausgeübt haben.