Bitte wenden Sie sich an Ihre gesetzliche Krankenkasse
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Mit der Familienversicherung können Sie mit nur einem Beitrag Ihre ganze Familie gesetzlich krankenzuversichern. Somit wird es nicht notwendig, jedes einzelne Familienmitglied seperat zu versichern.
Beitragsfrei mitversichern können Sie unter bestimmten Vorraussetzungen
Sind Sie als Eltern beide gesetzlich versicherungspflichtig, können Sie selbst entscheiden bei wem Sie Ihr Kind mitversichern wollen.
Bitte wenden Sie sich an Ihre gesetzliche Krankenkasse
Sie selbst zahlen in die gesetzliche Krankenversicherung ein und sind nicht privat krankenversichert.
Um die gesamte Familie beitragsfrei mit zu versichern, sind nachfolgende Voraussetzungen vom zu versichernden Familienmitglied zu erfüllen
Wird einer dieser Vorraussetzungen verneint, ist eine Mitversicherung des Familienmitglieds nicht möglich.
Kinder können bis zu Ihrem 18. Lebensjahr in der Regel familienversichert werden. Diese Fristen können verlängert werden wenn:
Zu beachten ist, dass es nachstehende Ausnahmen eine Familienversicherung des Kindes ausschließen. Dies ist der Fall wenn:
Der gesetzliche Krankenversicherungsbeitragssatz liegt bei 14,6 Prozent und gilt beispielsweise für krankenversicherungspflichtige Mitglieder. Hinzu kommen individuelle und variierende Zusatzbeiträge der Kassen. Der durchschnittliche individuelle Beitragssatz liegt bei 0,9 % (2019).
Für familienversicherte Angehörige fallen keine Beiträge an.
MSAGD
Typisierung14,6 %