- Ihr Studium ist vergleichbar mit einem Medizinstudium
Für die Anerkennung des 2. Studienabschnitts gilt zudem die Voraussetzung:
- Sie haben den 1. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung bestanden
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Wenn Sie bereits ein Medizinstudium im Ausland begonnen haben und nun an einer deutschen Hochschule fortsetzen möchten, können Sie die Studienzeiten und Studienleistungen anrechnen lassen.
Wenn Sie im Inland oder Ausland ein verwandtes Studium begonnen haben, können Sie dies ebenfalls anrechnen lassen. In diesem Fall wird vorab geprüft, ob Ihr Studium mit einem Medizinstudium vergleichbar ist.
Sie können nur einen gesamten Leistungsnachweis anerkennen lassen. Teilleistungen werden nicht anerkannt.
Wenn Sie im Inland Medizin studiert haben, muss dies nicht angerechnet werden.
Für die Anerkennung des 2. Studienabschnitts gilt zudem die Voraussetzung:
Studium im Inland:
Studium im Ausland:
Die Gebühr richtet sich nach der Anzahl der anzurechnenden Leistungen.
Zudem müssen Sie die Portokosten übernehmen.
Keine.
Bei fremdsprachigen Unterlagen müssen Sie diese übersetzen lassen und von einem vereidigten Dolmetscher beglaubigen lassen.
Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration Sachsen-Anhalt