Sie müssen einen Antrag auf Erweiterung einer Fahrerlaubnis stellen. Um diese zu erhalten, müssen Sie einige Nachweise bei der ausstellenden Behörde vorlegen.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Sie möchten Ihr Fahrzeug mit einem Anhänger benutzen? Dann benötigen Sie nicht in jedem Fall eine Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis um die Anhängerklasse E. Dies ist nur bei Fahrzeugkombinationen notwendig, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3500 kg nicht übersteigt.
Sie müssen einen Antrag auf Erweiterung einer Fahrerlaubnis stellen. Um diese zu erhalten, müssen Sie einige Nachweise bei der ausstellenden Behörde vorlegen.
Wenden Sie sich an die Führerscheinstelle Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz).
Die zuständige Behörde ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.
MWVLW