Wenden Sie sich an den für Ihre Wohnsitzgemeinde zuständigen Dienstort des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Der Schwerbehindertenausweis ist ein bundeseinheitlicher Nachweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch. In ihm sind der Grad der Behinderung (GdB) und eventuelle Merkzeichen festgehalten. Außerdem ist darin die Dauer der Gültigkeit vermerkt.
Wenn sich Ihr Gesundheitszustand wesentlich verändert, sich also verschlechtert, können Sie diese Veränderung gegenüber dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung mitteilen und die Neufeststellung des Grades der Behinderung beantragen.
In Ihrem Schwerbehindertenausweis werden daraufhin der Grad der Behinderung und/oder gesundheitliche Merkmale geändert.
Sie benötigen einen Schwerbehindertenausweis, um bestimmte Rechte und Hilfen (Nachteilsausgleiche) in Anspruch nehmen, zum Beispiel:
Als eventuelle zusätzliche gesundheitliche Merkmale/Merkzeichen kommen in Frage:
Die Grundfarbe des Schwerbehindertenausweises ist grün. Wurde eines der Merkzeichen "G", "aG", "H", "Bl" oder "Gl" festgestellt, hat der Ausweis einen orangefarbenen Flächenaufdruck. Der Ausweis mit dem orangefarbenem Flächenaufdruck ermöglicht die unentgeltliche Beförderung im Personenverkehr.
Wenden Sie sich an den für Ihre Wohnsitzgemeinde zuständigen Dienstort des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung.
Es fallen keine Gebühren an.
MASTD