Der zuständigen Zulassungsbehörde sind folgende Daten zu übermitteln:
- Kennzeichen des Fahrzeugs (Kraftfahrzeug oder Anhänger).
- Name (Vornamen und Nachname, Firmenname oder Name des Vereins) sowie Anschrift des Käufers.
- Bestätigung des Käufers, dass er die Zulassungsbescheinigungen Teil I und gegebenenfalls Teil II sowie das amtliche Kennzeichen erhalten hat.