Quelle: Meurer

Erhöhte Anreicherung in der Pfalz, Rheinhessen sowie an Mosel und Nahe ist möglich

Rheinland-Nassau. Der ungünstige Witterungsverlauf und das vermehrte Auftreten der Kirschessigfliege führt in Teilen von Rheinland-Pfalz bei bestimmten Rebsorten zu einer früheren Lese.

Das rheinland-pfälzische Weinbauministerium hat daher die bereits von den Schutzgemeinschaften Pfalz, Mosel, Nahe und Rheinhessen eingeleitete Maßnahme einer Absenkung des Mindestmostgewichtes für die Rebsorte Dornfelder mit einem Antrag zur Erhöhung der Anreicherungsspanne für die Rebsorten Blauer Portugieser und Dornfelder in den Anbaugebieten Pfalz, Rheinhessen, Mosel und Nahe flankiert. Trotz einer früheren Lese der beiden Rebsorten zur Erhaltung der Sortentypizität und Verhinderung von Ertragsverlusten soll dadurch die Qualität im Glas erhalten bleiben. 

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat den Antrag am 19. September genehmigt, mit einer Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist in Kürze zu rechnen. In der Genehmigung wird ausgeführt: Abweichend von Anhang VIII Teil I Abschnitt A Nummer 2 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 darf in den unten aufgeführten Weinanbaugebieten bzw. Teilen davon und für die genannten Keltertraubensorten die Erhöhung des natürlichen Alkoholgehalts der im Jahr 2024 geernteten frischen Weintrauben sowie des Traubenmostes, des teilweise gegorenen Traubenmostes, des Jungweins und des Weins, soweit diese Erzeugnisse aus Trauben der Ernte 2024 gewonnen worden sind, vorgenommen werden. Folgende Grenzwerte dürfen dabei nicht überschritten werden: a) 3,5 % vol in Weinbauzone A gemäß Anhang VII Anlage I der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013. in den Anbaugebieten Nahe, Mosel, Pfalz und Rheinhessen mit den Rebsorten Blauer Portugieser und Dornfelder bestockte Flächen (Weinbauzone A).