Magnum Principium
Vom Kopf auf die Füße gestellt – Die Übersetzung liturgischer Texte
Papst Franziskus regelt mit seinem heute (9.9.2017) veröffentlichten Schreiben das Verfahren zur Übersetzung liturgischer Texte neu. Seine Anpassungen einiger Passagen des Kirchenrechts stärken die Rolle der örtlichen Bischofskonferenzen. Das „Motu Proprio“, der Erlass des Papstes mit dem Titel „Magnum Principium“ (Das wichtige Prinzip), ist auf den 3. September datiert und tritt am 1. Oktober 2017 in Kraft.
Konfirmierung (Bestätigung) statt Rekognoszierung (Überprüfung)
Das neue Dokument präzisiert vor allem Canon 838 des Kirchenrechts zur Regelung der Liturgie der katholischen Kirche. Für die Übersetzung liturgischer Texte sind demnach vor allem die Bischofskonferenzen zuständig. Rom kommt es zu, die Texte zu bestätigen und ihnen damit Autorität zu verleihen.
Bislang konnte der Vatikan stärker in die Übersetzung eingreifen - und machte davon auch Gebrauch. Das geschah vor allem seit der Instruktion „Liturgiam authenticam“ aus dem Jahr 2001. Diese verlangt eine nahezu wortwörtliche Übersetzung liturgischer Texte aus dem Lateinischen. In vielen Sprachbereichen führte dies zu Problemen, weil die Gebete in der jeweiligen Landessprache zum Teil holprig und mitunter unverständlich waren. Im deutschsprachigen Raum wurde darum beispielsweise das liturgische Buch „Die kirchliche Begräbnisfeier“ durch ein Manuale ergänzt. (Vgl. auch Benedikt Kranemann, Stephan Wahle (Hg.): „… Ohren der Barmherzigkeit“. Über angemessene Liturgiesprache, Freiburg 2011.)
Künftig ist in Canon 838 § 2 nicht mehr die Rede von „Übersetzungen in die Volkssprachen“, die der Recognitio bedürfen, sondern von normgerechten „Anpassungen“ durch die Bischofskonferenzen.
Gegenseitiges Vertrauen
Das Motu proprio fordert eine sensible und kreative Zusammenarbeit der Bischofskonferenzen und der Gottesdienstkongregation. Betont wird die Notwendigkeit des gegenseitigen Vertrauens.
Was die Übersetzung von liturgischen Texten angeht, spricht Kanon 838 des Kirchenrechts nun davon, dass diese „treu“ zu geschehen habe, davor hatte es „innerhalb der … festgelegten Grenzen“ geheißen (Can 838.3). Die Änderungen durch den Papst sprechen an dieser Stelle nicht mehr von „Recognitio“, sondern von „Confirmatio“, also von Bestätigung.
Weitere Folgen
In der Folge dieses Schreibens werden auch weitere Rechtstexte anzupassen sein, welche die Frage behandeln, etwa die Instruktion „Liturgiam authenticam“ von 2001. Auch spricht der Papst davon, dass das Dikasterium für die Sakramentenordnung „sein eigenes Regelwerk auf der Grundlage der neuen Ordnung abändert und den Bischofskonferenzen hilft, ihren Aufgaben nachzukommen“. Damit wird diese Rechtsänderung auch zum Teil der Kurienreform und der Neuordnung der Kompetenzen von Ortskirche und Heiligem Stuhl.
Die Deutsche Bischofskonferenz kündigte an, sich bei ihrer Vollversammlung vom 25. bis 28. September in Fulda mit dem Erlass zu beschäftigen. Zudem werde sich die Liturgiekommission Anfang Oktober mit dem Dokument befassen, sagte der Sprecher der Bischofskonferenz, Matthias Kopp, der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA).
(Quelle: Radio Vatikan, KNA)
Apostolisches Schreiben „Magnum Principium“ (deutsch)
Pressemeldung der Deutschen Bischofskonferenz (28.9.2017):
Motu Proprio Magnum principium
Die Vollversammlung hat das Motu Proprio Magnum principium, das Papst Franziskus am 3. September 2017 erlassen hat, dankbar aufgenommen. Das Dokument fasst can. 838 CIC neu, der die Erstellung und Herausgabe liturgischer Bücher in der Volkssprache regelt, und wird am 1. Oktober 2017 in Kraft treten. Es räumt den Bischofskonferenzen eine größere Eigenverantwortung im Prozess der Übersetzung ein. Wir Bischöfe freuen uns über das Vertrauen, das hier den Ortskirchen entgegengebracht wird und diese zugleich in Mitverantwortung nimmt. Papst Franziskus unterstreicht damit, was er bereits im Apostolischen Schreiben Evangelii gaudium dargelegt hat, wonach die Bischofskonferenzen Subjekte mit „konkreten Kompetenzbereichen“ und einer „gewissen authentischen Lehrautorität“ sein sollen (EG 32). Die Liturgiekommission wird sich eingehend mit dem Dokument befassen, auch im Austausch auf Ebene des deutschen Sprachgebiets.