Übersetzung liturgischer Texte und Bücher
Für die Übersetzung liturgischer Texte und Bücher wurden genauere Einzelregelungen erlassen: Das am 22. Oktober 2021 veröffentlichte Dekret der Gottesdienstkongregation „Postquam Summus Pontifex“ bestimmt die einzelnen Schritte bei Übersetzung und Herausgabe liturgischer Texte im Detail. Insbesondere geht es dabei um das Zusammenspiel zwischen Vatikan und Bischofskonferenzen. Dieses ist generell in Kanon 838 im Allgemeinen Kirchenrecht geregelt.
Hinsichtlich der Zielsprache, in die die authentischen liturgischen Bücher zu übersetzen sind, weist die Kongregation darauf hin, dass Übersetzungen im Hinblick auf das Sprachverständnis der jüngeren Generation erfolgen sollen. „Sollen die Volkssprachen für die Liturgie übernommen werden muss außerdem beachtet werden, dass das entscheidende Kriterium die Teilhabe der Gläubigen bei den liturgischen Feiern ist […]“ (Nr. 13).
Während „Liturgiam authenticam“ (LA) – die Fünfte Instruktion „zur ordnungsgemäßen Ausführung der Konstitution des Zweiten Vatikanischen Konzils über die heilige Liturgie“ aus dem Jahr 2001 – forderte, dass die Bischofskonferenzen für eine „vollständige Übersetzung aller liturgischen Bücher in angemessener Zeit“ (LA 77) sorgen sollten, ist es nun „Sache der Bischofskonferenz zu entscheiden, […] ob und nach welchem Prinzip alle oder einzelne liturgische Bücher gemäß der editio typica übersetzt werden sollen, das heißt das vollständige Buch oder nur die Teile, die tatsächlich nötig und hilfreich sind, um die Teilnahme der Gläubigen zu fördern.“ (Nr. 14)
Ebenso wird der Grundsatz der getreuen Übersetzung liturgischer Texte profiliert. Die Treue gegenüber dem „Originaltext, soweit möglich, ganz vollständig und ganz genau […] ohne Auslassungen und Zusätze, was den Inhalt betrifft, und ohne Paraphrasen oder Erklärungen“ (LA 20) ergänzt das Dekret in Nr. 20 um die getreue Beachtung der Regeln der Zielsprache und des Verständnisses der Mitfeiernden:
„20. Gemäß ca. 838 § 3 haben ‚die Bischofskonferenzen […] Übersetzungen der liturgischen Bücher in die Volkssprachen getreu und angemessen zu besorgen.’ Das Adverb ‚getreu’ verlangt nach einer dreifachen Treue: erstens gegenüber dem Originaltext, zweitens gegenüber der jeweiligen Volkssprache, in die übersetzt wird, und schließlich gegenüber der Anpassung eines Textes, der aus einem Vokabular der biblischen Offenbarung und der liturgischen Tradition geformt ist, an das Verständnis des Volkes, für das er bestimmt ist.
„40. Das Copyright der in der Volkssprache publizierten liturgischen Bücher und Texte hat die Bischofskonferenz inne. […]“
Das Dekret „Postquam Summus Pontifex“ ergänzt das im September 2017 erlassene Motu proprio „Magnum Principium“. Damals hatte Papst Franziskus den Bischofskonferenzen mehr Verantwortung für die Übersetzung liturgischer Texte und Bücher übertragen.