Liturgisches Jahrbuch 3/2017
Inhalt der Ausgabe 3/2017
Editorial
MAGNUM PRINCIPIUM
Stephan Winter
»… seid nicht gleichförmig …« (Röm 12,2). Das Widerständige der Liturgie als Quelle christlicher Spiritualität
Rudolf Suntrup
›Kirche‹ in der hochmittelalterlichen Liturgieerklärung: Das ›Rationale divinorum officiorum‹ des Wilhelm Durandus
Monika Schug
Rupert Berger als pastoralliturgischer Autor. Bibliographie 1949–2016 des Münchener Diözesanpriesters
Büchereinlauf
Editorial 3/2017: MAGNUM PRINCIPIUM
Seit geraumer Zeit erwartete man ein römisches Dokument, das zu den restriktiven Normen in der Instruktion »Liturgiam authenticam« (28. März 2001), die die Übersetzung der liturgischen Bücher in die Volkssprachen regelt, Stellung nimmt. Im Hintergrund standen zahlreiche Probleme mit den nach den Kriterien der Instruktion erarbeiteten Messbüchern, vor allem im großen englischsprachigen Bereich. Im deutschen Sprachgebiet hatte vor allem die bereits nach den Vorgaben von »Liturgiam authenticam« erstellte Neuausgabe der kirchlichen Begräbnisfeier (2009) zum Teil massive Kritik hervorgerufen,1 so dass sich die Bischöfe veranlasst sahen, einen stärker auf die liturgische Praxis ausgerichteten Auszug in einem Manuale (2012) zu veröffentlichen.2 Dass die Neuübersetzung des deutschen Messbuchs, die ebenfalls gemäß »Liturgiam authenticam« erfolgte, von den zuständigen Bischofskonferenzen und konferenzfreien Bischöfen noch nicht approbiert worden ist, dürfte der sicher nicht unbegründeten Sorge der Bischöfe geschuldet sein, die Neufassung des Missale könnte auf noch erheblicheren Widerstand beim Klerus und in den Gemeinden stoßen. Zudem kam es durch die rechtliche Neuordnung in der Zuständigkeit für konkrete Verantwortlichkeiten bei den Übersetzungen zwischen den Ortsbischöfen, den Bischofskonferenzen und der römischen Gottesdienstkongregation dem Vernehmen nach gelegentlich zu »atmosphärischen Störungen«.
Insofern war ein entsprechendes Schreiben mit Spannung erwartet worden. Mit seinem Motu proprio »Magnum Principium« vom 3. September 2017 regelt nun Papst Franziskus das Verfahren zur Übersetzung der liturgischen Texte neu. Es präzisiert vor allem can. 838 CIC dahingehend, dass vor allem die Bischofskonferenzen für die Übersetzung zu sorgen und diese zu approbieren haben, wogegen Rom statt der Rekognoszierung (Überprüfung) die Konfirmierung (Bestätigung) und damit die Rechtssetzung zukommt. Entsprechend fordert das Schreiben eine Zusammenarbeit zwischen Bischofskonferenzen und Gottesdienstkongregation im Geist gegenseitigen Vertrauens und stärkt die Eigenverantwortung der Bischofskonferenzen und der Ortskirchen. Zudem heißt es in can. 838 nun, die Übersetzung der liturgischen Texte habe »treu« zu geschehen, womit die bisherige Passage (»innerhalb der … festgelegten Grenzen«; can. 838,3) ersetzt wurde.
Es wird abzuwarten sein, wie sich das Motu proprio auf die geforderten Anpassungen der Rechtstexte, so etwa »Liturgiam authenticam« auswirken wird. Die Herbstvollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz (25.–28. September 2017) hat jedenfalls das päpstliche Schreiben »mit großer Erleichterung zur Kenntnis genommen«. Wie der Vorsitzende der DBK, Kardinal Reinhard Marx, in seiner Abschluss-Pressekonferenz betonte, sieht er mit dem Motu proprio den richtigen Weg für den Prozess der Übersetzung.
Mit diesem positiven Signal verband sich der Wechsel im Vorsitz der Liturgiekommission der Deutschen Bischofskonferenz. Nach der Emeritierung von Bischof Dr. Friedhelm Hofmann (Würzburg) wählte die Konferenz Bischof Dr. Stephan Ackermann (Trier) zum neuen Vorsitzenden der Kommission. Gerne gratuliert das »Liturgische Jahrbuch« (LJ) dem neuen Vorsitzenden zu seiner Wahl, der zugleich auch den Vorsitz im Trägerverein des »Deutschen Liturgischen Instituts e.V.« inne hat. Damit wird die traditionell enge Verbindung zwischen dem Trierer Institut und dem Trierer Ortsbischof als Vorsitzendem der Liturgiekommission wieder aufgenommen.
Schließlich gedenkt das Jahrbuch P. Dr. Angelus A. Häußling, der am Festtag des hl. Benedikt, 11. Juli 2017, nach langer schwerer Krankheit im Alter von 85 Jahren in seinem Heimatkloster Maria Laach verstorben ist. P. Angelus Häußling war Professor für Liturgiewissenschaft an der Philosophisch-Theologischen Hochschule Benediktbeuern und hat als verantwortlicher Herausgeber unserer »älteren Schwesterzeitschrift«, dem »Archiv für Liturgiewissenschaft «, mit seinen Beiträgen und seinen Rezensionen in den großen Literaturberichten ein markantes Profil verliehen. Des Öfteren hat er auch im J publiziert, zuletzt 1988 über »Liturgiewissenschaftliche Aufgabenfelder vor uns.«3 Unermüdlich war es ihm um eine wissenschaftliche und geistliche Durchdringung des Gottesdienstes als Feier der Kirche heute zu tun, möge er nun an der himmlischen Liturgie teilnehmen.
1 Vgl. »… Ohren der Barmherzigkeit«. Über angemessene Liturgiesprache, hg. v. Benedikt Kranemann / Stephan Wahle, Freiburg/Br. [u.a.] 2011.
2 Vgl. Winfried Haunerland, Eine Ergänzung für die Pastoral. Zum Manuale »Die kirchliche Begräbnisfeier«, in: Gottesdienst 46 (2012) 137–140.
3 Vgl. LJ 38 (1988) 94–108; wieder abgedruckt in: Angelus A. Häußling, Christliche Existenz aus der Liturgie. Theologische und historische Studien zum Gottesdienst der Kirche, hg. v. Martin Klöckener / Benedikt Kranemann / Michael B. Merz (LQF 79), Münster 1997, 321–333.