Verzinsung von Steuernachzahlungen
Wegen verfassungsrechtlicher Zweifel an der Höhe des gesetzlich festgelegten Zinssatzes gewährt die Finanzverwaltung auf Antrag für Zinszeiträume ab 1. April 2012 Aussetzung der Vollziehung für Zinsen auf Steuernachzahlungen. Voraussetzungen sind ein rechtzeitig eingelegter Einspruch gegen die Zinsfestsetzung und ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der Zinsen. Die Zinsen müssen dann vorläufig nicht entrichtet werden.
Details siehe: www.bundesfinanzministerium.de