Demzufolge werden in der Zeit vom 23.12.2024 bis einschließlich 01.01.2025 keine Vollstreckungsmaßnahmen und Betriebsprüfungen von den rheinland-pfälzischen Finanzämtern angeordnet oder durchgeführt.
„In der Zeit um Weihnachten herum ist es wichtig, zur Ruhe kommen zu können. Die Bürgerinnen und Bürger sollen diese besinnlichen Tage im Kreis Ihrer Lieben einfach genießen können. Steuererstattungen hingegen sind gute Nachrichten und werden selbstverständlich nicht verzögert“, sagt die Ministerin.
Der Weihnachtsfrieden ist eine langjährige, bewährte und bürgerfreundliche Tradition der Finanzverwaltung. Ausnahmen von dieser Regel soll es nur geben, wenn die Finanzverwaltung schnell handeln muss, um Steuerausfälle zu vermeiden. Steuer-bescheide werden wie im Vorjahr auch während des Weihnachtsfriedens versandt, denn dabei ist keine Unterscheidung zwischen Nachzahlungs- und Erstattungsfällen möglich. Ebenso werden die maschinell erstellten Mahnungen nicht aufgeschoben.
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Weihnachtsfrieden