Gleichstellung von Frauen und Männern
Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist durchgängiges Leitprinzip und soll bei allen Maßnahmen der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz gefördert werden.
Die Dienststellenleitung beruft mit deren Einverständnis (§ 15 Landesgleichstellungsgesetz) eine Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertreterinnen. Die Berufung soll grundsätzlich so erfolgen, dass an den Standorten Mainz, Koblenz und Trier je eine Ansprechpartnerin vorhanden ist. Mit der Bestellung an den drei Standorten soll sichergestellt werden, dass in den Belangen der Gleichstellung von Frauen und Männern bei Bedarf eine ortsnahe Ansprechstelle gegeben ist.
Die Gleichstellungsbeauftragte ist Teil der Verwaltung. Sie ist bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben der Dienststellenleitung unmittelbar unterstellt und ist fachlich weisungsfrei.
Wahrung der Rechte behinderter Menschen
Die Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz sieht es als Ziel an, behinderten Menschen eine gleichwertige Teilhabe am Arbeits- und Kulturleben zu ermöglichen.
Die Dienststellenleitung bestellt nach § 98 Sozialgesetzbuch IX eine Beauftragte/einen Beauftragten, die/der die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Angelegenheiten schwer behinderter Menschen verantwortlich vertritt; falls erforderlich, können mehrere Beauftragte bestellt werden.
Die Dienststelle berät sich mit der/dem Schwerbehindertenbeauftragten bei allen Maßnahmen, die eine Integration behinderter Menschen im Alltag fördern. Dies gilt für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz ebenso wie für die Besucherinnen und Besucher ihrer Einrichtungen.
Datenschutz
Die Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz anerkennt ausdrücklich das Recht einer jeden Person, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung ihrer personenbezogenen Daten zu bestimmen (§ 1 Landesdatenschutzgesetz - LDSG). Der sensible und korrekte Umgang mit personenbezogenen Daten im Sinne des Datenschutzes ist Leitprinzip des Verwaltungshandelns der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz. Dies berührt auch den Austausch personenbezogener Daten zwischen den Personalstellen in Koblenz, Mainz und Trier sowie zwischen den Liegenschaften, Außenstellen und der Zentrale.
Die Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz orientiert sich bei der Auswahl und Gestaltung ihres Datenverarbeitungssystems an dem Ziel, keine oder so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu verarbeiten.
Die Dienststellenleitung der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz bestellt eine(n) Datenschutzbeauftragten, die/der die Dienststelle in den Belangen des Datenschutzes begleitet.
Brandschutz
Die/der Brandschutzbeauftragte trägt dafür Sorge, dass der bauliche und betriebliche Brandschutz entsprechend den Bestimmungen gewährleistet ist. Sie/er wird durch die Dienststellenleitung berufen.
Arbeitssicherheit
Die in den einschlägigen Bestimmungen genannten Beauftragten werden durch die Dienststellenleitung bestellt.
(Quelle: Geschäftsordnung der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz)