Immaterielles Kulturerbe
Das 2003 unterzeichnete UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes fördert und erhält in allen Weltregionen überliefertes Wissen und Können sowie Alltagskulturen. Damit hat es – anders als das klassische „materielle“ UNESCO-Welterbe mit seinen Kategorien Weltkulturerbe und Weltnaturerbe – kulturelle Ausdrucksformen wie Tanz, Theater, Musik, mündliche Überlieferungen, Naturheilkunde und Handwerkstechniken zum Gegenstand.
Deutschland ist seit 2013 Vertragsstaat. 2016 war Deutschland mit seiner ersten internationalen Nominierung erfolgreich: "Idee und Praxis der Organisation von gemeinsamen Interessen in Genossenschaften", von Rheinland-Pfalz mit Sachsen als Antrag erarbeitet, ist nun Teil der Repräsentativen Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit. Im Bundesweiten Verzeichnis ist Rheinland-Pfalz mit folgenden Kulturformen vertreten:
Morsetelegrafie (Aufnahmejahr: 2014)
Forster Hanselfingerhut-Spiel (Aufnahmejahr: 2016)
Töpfertradition Westerwälder Steinzeug in und um Höhr-Grenzhausen,Kannenbäckerland, sowie Breitscheid (Aufnahmejahr: 2016)
Die Wiesenbewässerung in den Queichwiesenzwischen Landau und Germersheim (Aufnahmejahr: 2018)
Das Welttanzprogramm (WTP) für den Paartanz in das Register Guter Praxisbeispiele (Aufnahmejahr: 2018)
Weinkultur in Deutschland (Aufnahmejahr: 2021)
Pfälzerwaldhütten-Kultur (Aufnahmejahr: 2021)