Vergebene Aufträge
Die Vergabestelle der GDKE informiert gemäß § 19 Abs. 2 VOL/A, § 20 Abs. 3 VOB/A sowie § 62 Abs. 1 VgV auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz über vergebene Aufträge
für die Dauer von drei Monaten
- nach Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb von Liefer- und Dienstleistungen ab einem Auftragswert von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer,
- nach freihändigen Vergaben ohne Teilnahmewettbewerb von Liefer- und Dienstleistungen ab einem Auftragswert von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer,
für die Dauer von sechs Monaten
- nach Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb ab einem Auftragswert von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer,
- nach freihändigen Vergaben von Bauleistungen ab einem Auftragswert von 15.000 Euro ohne Umsatzsteuer,
- nach EU-weiten Vergaben, die dem Gesetz gegen Wettbeschränkungen unterliegen.
Unabhängig von den vorstehend beschriebenen Bekanntmachungen erhalten alle Bieter, die ein Angebot eingereicht und den Zuschlag nicht erhalten haben, von der Vergabestelle über den Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz eine individuelle Benachrichtigung über den jeweiligen Verfahrenssausgang.
Sie erreichen den Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz hier.