Einbürgerung
Der Antrag auf Einbürgerung in den deutschen Staatsverband kann grundsätzlich mit Vollendung des 16. Lebensjahres gestellt werden. Bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren können die Eltern den Antrag stellen.
Die Einbürgerung ist nach einem ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalt von acht Jahren möglich. Diese benötigte Aufenthaltsdauer kann sich auf sieben Jahre verkürzen, wenn ein Integrationskurs erfolgreich abgeschlossen wurde. Eine Verkürzung auf sechs Jahre ist bei besonderen Integrationsleistungen möglich. Diese umfassen beispielsweise das Vorliegen eines anerkannten B2-Sprachzertifikates oder eine in Deutschland abgeschlossene Schul-, Berufs- oder Hochschulausbildung.
Grundsätzlich sind folgende Unterlagen durch den Einbürgerungswilligen beizubringen:
- Lebenslauf
- Antrag (vollständig ausgefüllt)
- Meldebescheinigung (nicht älter als sechs Monate)
- gültiger Aufenthaltstitel bei Drittstaatsangehörigen
- Nationalpass des Heimatlandes (bzw. Personalausweis bei EU-Bürgern)
- Personenstandsurkunden (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Zivilregisterauszüge, o.ä.)
- Übersetzungen der Personenstandsurkunden durch einen in Deutschland anerkannten Übersetzer
- letzten 3 Gehaltsabrechnungen / BAföG-Bescheid / Betriebswirtschaftliche Aufstellung (Selbständige)
- Arbeitsvertrag
- Einkommensteuerbescheid (Selbständige)
- Rentenversicherungsverlauf
- Mietvertrag oder Grundbuchauszug
- B1-Sprachzertifikat oder höher bzw. deutschen Schul-, Ausbildungs- oder Hochschulabschluss)
- Einbürgerungstest (nicht notwendig bei deutschen Schulabschluss oder erfolgreich abgeschlossenen Studium der Rechts-, Sozial- oder Politikwissenschaften)
- ggf. Gewerbeanmeldung (Selbständige)
- ggf. Scheidungsurteil
- ggf. Studien- oder Schulbescheinigung
Personenstandsurkunden sind regelmäßig in die deutsche Sprache übersetzen und legalisieren zu lassen.
Für die Einbürgerung von Kindern sind als Sprachnachweise folgende Unterlagen einzureichen:
- Nachweis über die altersgerechte Sprachentwicklung (schriftliche Bestätigung des Kindergartens)
- Schulzeugnisse
Die Einbürgerung kostet 255 € pro Person. Für minderjährige Kinder, welche gemeinsam mit Ihren Eltern oder einem Elternteil eingebürgert werden, sind zusätzlich jeweils 51 € zu entrichten. Wird ein Kind ohne ein Elternteil eingebürgert, so beträgt die Gebühr auch hier 255 €.
Weiterhin ist zu beachten, dass grundsätzlich die Aufgabe bzw. der Verlust der alten Staatsangehörigkeit notwendig ist. Hiervon gibt es Ausnahmen.