Stipendien
Das Künstlerhaus Schloss Balmoral in Bad Ems ist eine Einrichtung der Kunsthochschule Mainz an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz und fördert internationale bildende Künstlerinnen und Künstler durch Aufenthaltsstipendien. Zusätzlich wird ein Anwesenheits-Stipendium an eine Kuratorin oder einen Kurator vergeben. Das Künstlerhaus verwaltet zudem die Projekt-, Reise und Austauschstipendien für Künstlerinnen und Künstler mit Bezug zu Rheinland-Pfalz.
Das Künstlerhaus hat die Aufgabe, bildende Künstlerinnen und Künstler zu fördern. Balmoral ist ein Ort der Begegnung, der Reflexion, Kreation und der (künstlerischen) Wissensproduktion. Das Künstlerhaus ist ein Zentrum für zeitgenössische Kunst, das durch Ausstellungen und diverse Veranstaltungen in der Öffentlichkeit wirkt. Es ist ein Ort der Vision.
Künstlerhaus Schloss Balmoral
Leitung: Frau Lotte Dinse
Villenpromenade 11, 56130 Bad Ems
Tel.: 02603-9419-0, Fax: 02603-9419-16
info(at)balmoral.de, www.balmoral.de
Darüber hinaus werden zwei ortsunabhängige Projektstipendien angeboten.
Künstlerhaus Schloss Balmoral
Leitung: Frau Lotte Dinse
Villenpromenade 11, 56130 Bad Ems
Tel.: 02603/9419-0, Fax: 02603/9419-16
info(at)balmoral.de, www.balmoral.de
Kontakt
Stiftung Kunstfonds, Weberstraße 61, 53113 Bonn
Tel.: 0228/915 3411, Fax: 0228/915 3441
info(at)kunstfonds.de, www.kunstfonds.de
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien bietet in Deutschland lebenden, hochbegabten Künstlerinnen und Künstlern die Möglichkeit, sich durch längere Studienaufenthalte im Ausland künstlerisch weiterzuentwickeln.
Künstlerinnen und Künstler, die ihren ersten Wohnsitz in Rheinland-Pfalz haben, bewerben sich beim
Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur
Postfach 3220
55022 Mainz
Das erforderliche Informationsmaterial (Antragsformulare und Merkblätter) finden Sie hier.
Weitere Informationen zur Künstlerförderung durch einen Studienaufenthalt finden Sie hier.
Gefördert werden Studienaufenthalte
- in der Deutschen Akademie Villa Massimo - einschließlich der Casa Baldi in Olevano Romano
- im Deutschen Studienzentrum in Venedig,
- in der Villa Romana in Florenz
- und in der Cité Internationale des Arts in Paris.
Ansprechpartner
Frau Dr. Fellbach-Stein, Tel.: 06131/16-2935
Ariane.FellbachStein@mwwk.rlp.de
Schriftsteller-Stipendium des Landes Rheinland-Pfalz und der Region Burgund
Das Land Rheinland-Pfalz und die Region Burgund haben am 18.06.2009 vereinbart, einmal jährlich jeweils einer Schriftstellerin oder einem Schriftsteller aus beiden Regionen die Möglichkeit zu geben, einen Arbeitsaufenthalt von 4 Wochen in der Partnerregion zu verbringen. Die Unterbringung erfolgt in Rheinland-Pfalz im Künstlerhaus Edenkoben und in Frankreich in der Cité du Mot in La Charité-sur-Loire.
Die Cité Du Mot residiert in der Klosteranlage von La Charité sur Loire, einem historischen Monument, gegründet im Jahr 1059, das als »ältste Tochter Clunys« bis heute in seinen wichtigsten Bauten erhalten blieb, aber im Lauf der Zeiten in der gleichnamigen Stadt aufgegangen ist. Als Etablissement Public de Cooperation Culturelle wurde sie begründet vom Französischen Staat, der Stadt Charité-sur-Loire, dem Département Nièvre und der Region Burgund/Franche-Comté. Seit 2014 hat sich dort ein Kulturprojekt rund um das Wort in all seinen Formen entwickelt.
Der Aufenthalt in Burgund ist für den Monat September vorgesehen. Das Stipendium umfasst freies Wohnen in einer Stipendiatenwohnung, eine Zuwendung von 1.200 € sowie eine Fahrtkostenpauschale von 200 €.
Es wird angestrebt, die Gäste während ihres Besuches durch eine Veranstaltung, Lesung, Gespräch etc. der Öffentlichkeit vorzustellen.
Die Ausschreibung richtet sich an Schriftstellerinnen und Schriftsteller, die in Rheinland-Pfalz geboren sind oder ihren Wohnsitz dort haben.
Bewerbungen mit bio-bibliographischen Informationen sind jeweils bis zum
15. April einzureichen.
Die Entscheidung über die Vergabe des Burgund-Literatur-Stipendiums wird im Künstlerhaus Edenkoben getroffen.
Weitere Informationen unter https://www.kuenstlerhaus-edenkoben.de/stipendien/austauschstipendien
Kontakt
Künstlerhaus Edenkoben der Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur
Klosterstraße 181, 67480 Edenkoben, Tel.: 06323-2325 und -9484-0
hans.thill(at)kuenstlerhaus-edenkoben.de, buero(at)kuenstlerhaus-edenkoben.de
Die Anforderungen hierfür entnehmen Sie bitte folgender Seite:
www.kuenstlerhaus-edenkoben.de/stipendien.html
Künstlerhaus Edenkoben
Leitung: Hans Thill
Klosterstraße 181, 67480 Edenkoben
Tel.: 06323/9484-0
buero(at)kuenstlerhaus-edenkoben.de
Ausschreibung von Arbeitsstipendien für das Jahr 2022
im Bereich der Literatur
Das Land Rheinland-Pfalz vergibt in 2022 bis zu sechs Arbeitsstipendien im Bereich der Literatur. Diese Stipendien dienen der Realisierung schriftstellerischer Arbeitsvor-haben in hochdeutscher Sprache.
I. Allgemeine Voraussetzungen
1. Arbeitsstipendien können Autorinnen und Autoren erhalten, die in Rheinland-Pfalz
geboren worden sind oder dort leben oder die durch ihr literarisches Schaffen mit dem
kulturellen Leben in Rheinland-Pfalz besonders verbunden sind. Bewerben können sich
auch Autorinnen und Autoren, deren literarisches Projekt einen thematischen
Rheinland-Pfalz-Bezug hat.
2. Arbeitsstipendien können Autorinnen und Autoren erhalten, die mindestens eine
Veröffentlichung in einer Anthologie in einem anerkannten Verlag nachweisen können
(nicht im Selbstverlag und nicht in einem Zuzahl-Verlag).
3. Das Stipendium kann nur für ein hochrangiges literarisches Projekt gewährt werden.
4. Zugelassen sind alle belletristischen Gattungen.
5. Der Bewerbungstext darf noch nicht abgeschlossen und noch nicht veröffent-licht sein.
6. Ein Arbeitsstipendium kann dann nicht gewährt werden, wenn die betreffende Autorin
beziehungsweise der betreffende Autor für diesen Text bereits einen Literaturpreis des
Landes Rheinland-Pfalz erhalten hat.
II. Umfang der Förderung
Die Arbeitsstipendien sind mit jeweils 1.500 € dotiert.
III. Antragsverfahren
Die Bewerbung nebst Anlagen ist bis zum 31.08.2022 per E-Mail an
michael.au@mffki.rlp.de einzureichen.
Beizufügen sind dem Antrag
• ein Lebenslauf,
• ein Verzeichnis der Veröffentlichungen,
• eine Leseprobe von maximal fünf Manuskriptseiten (Schriftgröße Arial 12) und
• ein Exposé zu diesem Projekt.
Unvollständige beziehungsweise nicht fristgerecht eingehende Bewerbungen werden nicht angenommen.
IV. Weitere Informationen
Falls die Autorin beziehungsweise der Autor für dasselbe Projekt einen Förderantrag bei einer anderen fördernden Einrichtung gestellt beziehungsweise von dort einen po-sitiven Förderentscheid erhalten hat, hat sie beziehungsweise er das Ministerium dar-über zu informieren. Eine Mehrfachförderung ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Die Förderung erfolgt auf Empfehlung einer Fachjury, die das Ministerium zu diesem Zwecke einberuft. Die Förderentscheidung wird seitens des Ministeriums öffentlich gemacht.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Mainz, den 19.07.2022