Informationen zur Kommunal- und Verwaltungsreform
Seit einigen Jahren wird in Rheinland-Pfalz eine Kommunal- und Verwaltungsreform durchgeführt. Sie soll in mehreren Stufen umgesetzt werden.
Auf der ersten Stufe der Kommunal- und Verwaltungsreform sind nach einer Aufgabenkritik einige Aufgabenzuständigkeiten verändert worden. Darüber hinaus erstreckt sich die erste Reformstufe auf eine Optimierung von Gebietsstrukturen der Ebene der verbandsfreien Gemeinden und Verbandsgemeinden.
Zum 1. Januar 2020 sind die folgenden Gebietsänderungsmaßnahmen umgesetzt worden:
- Bildung der neuen Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen aus den bisherigen Verbandsgemeinden Herrstein und Rhaunen,
- Bildung der neuen Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen aus den bisherigen Verbandsgemeinden Rheinböllen und Simmern/Hunsrück,
- Bildung der neuen Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld aus den bisherigen Verbandsgemeinden Altenkirchen (Westerwald) und Flammersfeld,
- Bildung der neuen Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein aus den bisherigen Verbandsgemeinden Emmelshausen und Sankt Goar-Oberwesel,
- Bildung der neuen Verbandsgemeinde Nordpfälzer Land aus den bisherigen Verbandsgemeinden Alsenz-Obermoschel und Rockenhausen,
- Bildung der neuen Verbandsgemeinde Nahe-Glan aus den bisherigen Verbandsgemeinden Bad Sobernheim und Meisenheim,
- Bildung der neuen Verbandsgemeinde Kirner Land aus der verbandsfreien Stadt Kirn und der Verbandsgemeinde Kirn-Land und
- Bildung der neuen Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg aus den bisherigen Verbandsgemeinden Langenlonsheim und Stromberg.
Gebietsänderungen verbandsfreier Gemeinden und Verbandsgemeinden
Auf der ersten Stufe der Kommunal- und Verwaltungsreform sind bisher (Stand: 1. Januar 2020) 40 Gebietsänderungsmaßnahmen für verbandsfreie Gemeinden und Verbandsgemeinden realisiert worden. Überwiegend sind dies Maßnahmen auf freiwilliger Basis. Die Maßnahmen haben acht verbandsfreie Gemeinden und 45 Verbandsgemeinden mit einem eigenen Gebietsänderungsbedarf sowie 30 Verbandsgemeinden ohne eigenen Gebietsänderungsbedarf und zwei große kreisangehörige Städte einbezogen.
Bei den kommunalen Gebietskörperschaften mit einem eigenen Gebietsänderungsbedarf handelt es sich um die verbandsfreien Gemeinden Altrip, Stadt Cochem, Stadt Herdorf, Stadt Kirn, Lambsheim, Neuhofen, Stadt Osthofen und Römerberg sowie um die Verbandsgemeinden Alsenz-Obermoschel, Altenglan, Bad Münster am Stein-Ebernburg, Braubach, Cochem-Land, Dudenhofen, Flammersfeld, Gebhardshain, Glan-Münchweiler, Guntersblum, Hahnstätten, Heidesheim am Rhein, Heßheim, Hettenleidelheim, Hillesheim, Hochspeyer, Irrel, Kaiserslautern-Süd, Katzenelnbogen, Kell am See, Kyllburg, Kröv-Bausendorf, Loreley, Manderscheid, Meisenheim, Nassau, Neumagen-Dhron, Otterbach, Otterberg, Rhaunen, Rheinböllen, Rhens, Sankt Goar-Oberwesel, Stromberg, Thaleischweiler-Fröschen, Traben-Trarbach, Treis-Karden, Waldbreitbach, Waldmohr, Waldsee, Wallhalben, Westhofen und Wolfstein.
Die kommunalen Gebietskörperschaften ohne eigenen Gebietsänderungebedarf sind die Verbandsgemeinden Altenkirchen, Bad Ems, Bad Sobernheim, Bernkastel-Kues, Betzdorf, Bitburg-Land, Daaden, Emmelshausen, Enkenbach-Alsenborn, Gerolstein, Grünstadt-Land, Herrstein, Kaisersesch, Kastellaun, Kirn-Land, Kusel, Landstuhl, Langenlonsheim, Lauterecken, Neuerburg, Nierstein-Oppenheim, Rengsdorf, Rockenhausen, Rüdesheim, Saarburg, Schönenberg-Kübelberg, Schweich an der Römischen Weinstraße, Simmern/Hunsrück, Untermosel und Wittlich-Land sowie die großen kreisangehörigen Städte Bad Kreuznach und Ingelheim am Rhein.
Das Innenministerium wird sich Zug um Zug mit weiteren Gebietsänderungen befassen.
Weitere Stufe der Kommunal- und Verwaltungsreform
Zur Vorbereitung einer weiteren Stufe der Kommunal- und Verwaltungsreform sind umfangreiche Untersuchungen in einem breiten Themenspektrum durchgeführt worden, insbesondere auch hinsichtlich der Aufgaben der unmittelbaren Landesverwaltung und des kommunalen Bereichs sowie weiterer Optimierungen im kommunalen Bereich. Auf die Untersuchungen unter der Federführung von Professor Dr. Martin Junkernheinrich, Technische Universität Kaiserslautern, und Professor Dr. Jan Ziekow, Direktor des Deutschen Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung, Speyer, haben sich in der vergangenen Wahlzeit des Landtages die Fraktionen der SPD, der CDU und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Landesregierung unter Einbindung der kommunalen Spitzenverbände verständigt. Die Zusammenfassung der Ergebnisse zu den wissenschaftlichen Untersuchungen zur weiteren Umsetzung der Kommunal- und Verwaltungsreform in Rheinland-Pfalz sind im Kasten "Gutachten Kommunal- und Verwaltungsreform Stufe II" auf dieser Seite zu finden.
Ergänzend dazu hat es vertiefende Untersuchungen zur interkommunalen Zusammenarbeit gegeben. Sie sind durch Professor Dr. Martin Junkernheinrich, Professor Dr. Jan Ziekow sowie Professor Dr. Ivo Bischoff, Universität Kassel, erfolgt. Die Untersuchungen sind zwischen den Landtagsfraktionen der SPD, der CDU, der FDP und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Landesregierung unter Einbindung der kommunalen Spitzenverbände vereinbart worden. Im nebenstehenden Kasten sind die zugrunde liegenden Auftragsskizzen abrufbar.
Nächste Schritte in der Kommunal- und Verwaltungsreform: Digitalisierung und interkommunale Zusammenarbeit im Fokus
Die Landesregierung, die Landtagsfraktionen von SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die kommunalen Spitzenverbände Rheinland-Pfalz haben sich auf der Grundlage der ergänzenden Gutachten zur interkommunalen Zusammenarbeit auf gemeinsame Reformschritte zur Fortführung der Kommunal- und Verwaltungsreform in Rheinland-Pfalz verständigt. Dies ist das Ergebnis eines mehr als zwölfmonatigen konstruktiven und transparenten Beratungsprozesses aller Beteiligten, der nunmehr mit der Auswertung der zusätzlichen wissenschaftlichen Untersuchungen abgeschlossen worden ist.
Nach Vorlage der Hauptgutachten zur weiteren Umsetzung der Kommunal- und Verwaltungsreform im Jahr 2018 hat die Landesregierung in Abstimmung mit den Landtagsfraktionen der SPD, der CDU, der FDP und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie den kommunalen Spitzenverbänden entschieden, das Thema der interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) noch einmal vertiefend beleuchten zu lassen. Dabei sollte durch die Gutachter Professor Dr. Ivo Bischoff (Universität Kassel), Professor Dr. Junkernheinrich (Technische Universität Kaiserslautern) und Professor Dr. Ziekow (Deutsches Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung Speyer) insbesondere untersucht werden, ob eine Ausweitung und Verbesserung der IKZ in Rheinland-Pfalz eine Alternative zu einer Gebietsreform auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte darstellen kann.
Die Professoren Junkernheinrich und Ziekow kommen zu dem Ergebnis, dass die Gebietsreform auf Kreisebene nicht durch eine Intensivierung der IKZ ersetzt werden kann. Die Zukunftsfähigkeit des Landes sollte nach ihrer Auffassung durch eine Kombination aus Gebietsreformen und ergänzender IKZ gesichert werden. Prof. Dr. Bischoff spricht sich für die Digitalisierung der Verwaltung als einen der nächsten Reformschritte aus, um dadurch Bereiche einer verstärkten IKZ in einer vernetzt-digitalen Welt zu identifizieren und nutzen zu können.
Die Landesregierung, die Landtagsfraktionen der SPD, der CDU, der FDP und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie die kommunalen Spitzenverbänden verfolgen gemeinsam das Ziel, die Kommunal- und Verwaltungsstrukturen zukunftsfest und nachhaltig zu gestalten. Auf Grundlage der ergänzenden Gutachten wurde daher einvernehmlich die Umsetzung der nachfolgend dargestellten Maßnahmen als weitere Schritte vereinbart.
- Eine effiziente und bürgerfreundliche Verwaltung ist ein wichtiger Standortfaktor für die jeweilige Region. Die Digitalisierung wird weiter erhebliche Auswirkungen darauf haben, wie öffentliche und damit auch kommunale Aufgaben zukünftig erledigt werden. Basierend auf den Empfehlungen aus den IKZ-Gutachten werden im Bereich der Digitalisierung und der IKZ vor dem Hintergrund des Onlinezugangsgesetzes (OZG) jetzt beginnend weitere Schritte im Rahmen der Kommunal- und Verwaltungsreform umgesetzt.
- Um aussagekräftige Ergebnisse hierzu zu erhalten, werden die Landesregierung und die kommunalen Spitzenverbände ihre bereits bestehende Kooperationsvereinbarung zur Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes (OZG) fortschreiben, um den Digitalisierungsprozess zügig voranzubringen. Bei diesem Prozess stehen die Schaffung weiterer einheitlicher Standards und Kooperationen im Mittelpunkt der Aktivitäten. Damit sollen eine optimale Struktur für eine effiziente kommunale Aufgabenerledigung sowie Grundlagen für die Entscheidung, welche weiteren Reformschritte erforderlich werden, geschaffen werden.
- Gleichzeitig werden die Kommunen, insbesondere auch in den Regionen, in denen seitens der Hauptgutachter ein vorrangiger Reformbedarf gesehen wird, die interkommunale Zusammenarbeit in Modellprojekten mit Unterstützung des Landes intensivieren. Dabei soll der Schwerpunkt auf die von den Gutachtern vorrangig untersuchten Aufgabenfelder Back-Office sowie Sozial- und Jugendhilfegelegt werden.
- Damit werden die verfügbaren Ressourcen optimal genutzt, um Erkenntnisse zu gewinnen, ob und inwieweit eine konsequente Digitalisierung und eine substanzielle Intensivierung von IKZ Kommunen stärken kann. Das Land wird diese Prozesse in geeigneter Form unterstützen.
Auf dieser Grundlage soll im zweiten Halbjahr 2021 gemeinsam über die bis dahin umgesetzten Maßnahmen und erzielten Erkenntnisse berichtet und über die weiteren Reformschritte befunden werden.
Im nebenstehenden Kasten sind die zugrunde liegenden Auftragsskizzen und ergänzenden Gutachten abrufbar.