Hygieneüberwachung in medizinischen Einrichtungen
Die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen hat in den letzten Jahren eine zentrale Bedeutung für eine qualitätsorientierte Krankenversorgung gewonnen, denn inzwischen stellen nosokomiale Infektionen weltweit die häufigsten Komplikationen medizinischer Behandlungen dar.
Unter nosokomialen Infektionen sind alle im zeitlichen Zusammenhang mit einer stationären oder ambulanten medizinischen Maßnahme auftretenden Infektionen zu verstehen, die nicht bereits vorher bestanden haben. Besonders häufig treten sie im Rahmen von Krankenhausbehandlungen auf, da sich dort besonders viele schwer kranke Menschen mit abgeschwächter Immunabwehr aufhalten und gleichzeitig auch eine Fülle von Krankheitserregern vorkommt. Die weltweite Zunahme nosokomialer Infektionen mit multiresistenten Keimen stellt in diesem Zusammenhang eine besondere Herausforderung dar.
In Deutschland erkranken jährlich circa 400.000 bis 600.000 Patientinnen und Patienten an Krankenhausinfektionen und schätzungsweise 7.500 bis 15.000 Patientinnen und Patienten sterben daran. Die Fachleute sind sich sicher, dass etwa ein Drittel dieser Infektionen und Todesfälle durch geeignete strukturelle und organisatorische Präventionsmaßnahmen vermeidbar ist. Daher muss alles getan werden, dass die vorhandenen Möglichkeiten genutzt und die entsprechenden Hygiene-Empfehlungen auch eingehalten werden.
Im Rahmen einer Änderung des Infektionsschutzgesetzes im August 2011 wurden die gesetzlichen Regelungen zur Bekämpfung nosokomialer Infektionen erweitert. Es wurden alle Landesregierungen ermächtigt und verpflichtet, durch Rechtsverordnung für Krankenhäuser und weitere medizinische Einrichtungen die jeweils erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung, Erkennung, Erfassung und Bekämpfung von nosokomialen Infektionen und Krankheitserregern mit Resistenzen zu regeln. Dem ist die rheinland-pfälzische Landesregierung durch den Erlass der Landesverordnung über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (MedHygVO) im Februar 2012 nachgekommen.
Der Verordnung liegen durchgängig die Empfehlungen der „Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch-Institut (KRINKO)“ zugrunde. Diese befassen sich mit allen Fragen der Hygiene in ambulanten und stationären medizinischen und pflegerischen Einrichtungen.
Die Empfehlungen und auch die neuen Regelungen der „Kommission Antiinfektiva, Resistenz und Therapie (ART)“ beim Robert Koch-Institut zur Verordnungsstrategie von Antibiotika und zum Umgang mit resistenten Erregern stellen gemäß Infektionsschutzgesetz den Stand der medizinischen Wissenschaft auf dem Gebiet der Hygiene und Antiinfektiva sowie Resistenzen dar. Die Leiterinnen und Leiter von medizinischen Einrichtungen sind nun verpflichtet, diese Empfehlungen einzuhalten.
Die Verordnung greift die gemäß den bundesrechtlichen Vorgaben zu regelnden hygienerelevanten Bereiche in medizinischen Einrichtungen auf. Dazu zählen vor allem hygienische Mindestanforderungen an Bau, Ausstattung und Betrieb der medizinischen Einrichtungen und die aus fachlicher Sicht für eine effektive Infektionsprävention erforderlichen organisatorischen und personellen Rahmenbedingungen, einschließlich der Fort- und Weiterbildung sowie der erforderlichen Qualifikation und Schulung des Personals.
Da das Problem nosokomialer Infektionen und der Ausbreitung resistenter Erreger nicht mehr auf Krankenhäuser beschränkt ist, unterstreicht die Landesverordnung die zur Bekämpfung notwendige enge Zusammenarbeit aller Akteure im Gesundheitswesen mit Sektor übergreifenden Präventionskonzepten für den stationären und ambulanten Bereich und verpflichtet die medizinischen Einrichtungen zur Mitarbeit in regionalen Netzwerken.
Weitere Informationen:
Recht:
Das Landesuntersuchungsamt koordiniert die Netzwerkarbeit zur Bekämpfung der Weiterverbreitung resistenter Erreger in Rheinland-Pfalz (MRE bzw. MRSA Netzwerke).
Informationen der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz:
Seit dem 1. April 2012 gibt es eine differenzierte Vergütungsregelung für MRSA-Patienten im ambulanten Bereich. Der Nutzen dieser Regelung, welche zunächst auf zwei Jahre befristet war, findet zunehmende Anerkennung. Mit der neuen Abrechnungsmöglichkeit (Anschlussregelung) soll - neben der Therapie der Patienten - über den EBM auch die Ermittlung epidemiologisch valider Daten ermöglicht werden.
Neue Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten in Rheinland-Pfalz:
- Fortbildung Krankenhaushygiene:
Informationen der Bundesärztekammer zur curricularen Muster-Fortbildung "Krankenhaushygiene" der Bundesärztekammer:
- Strukturierte curriculare Fortbildung „Krankenhaushygiene“
- Ergänzende Rahmenbedingungen für die strukturierte curriculare Fortbildung Krankenhaushygiene
- Hospitationen sowie
- Hinweise der Akademie für Ärztliche Fortbildung zur Strukturierten curricularen Fortbildung Krankenhaushygiene in Rheinland-Pfalz
- Weiterbildung zur Hygienefachkraft:
Weiterbildungszentrum am Westpfalz-Klinikum
Goethestraße 49
67655 Kaiserslautern
https://www.westpfalz-klinikum.de
Weiterbildungszentrum Cusanus Trägergesellschaft Trier mbH
Haus auf dem Wehrborn
54298 Aach bei Trier
https://www.cusanus-traegergesellschaft-trier.de
Schulungs- und Informationsmaterialien:
Die Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz (LZG) hat im Auftrag der Landesregierung verschiedene Schulungsmaterialien zur Krankenhaushygiene entwickelt. Sie können kostenlos genutzt werden.
Hierzu gehören:
• Online-Fortbildung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Krankenhäusern
• Filme (Händedesinfektion, Zimmerisolierung, Patiententransport)
• Computerspiel (online und als kostenlose App-version)
Für Personen, die ehrenamtlich in Krankenhäusern tätig sind (z.B. Grüne Damen und Herren), wurde eine Broschüre (pdf-Datei: 1 MB) zu hygienisch relevanten Themen entwickelt.
Die "AKTION Saubere Hände"
Zahlreiche Einrichtungen in Rheinland-Pfalz nehmen an der AKTION Saubere Hände teil, eine 2008 vom Nationalen Referenzzentrum für Surveillance nosokomialer Infektionen (NRZ), dem Aktionsbündnis Patientensicherheit e. V. (APS) sowie der Gesellschaft für Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen (GQMG) ins Leben gerufene nationale Kampagne zur Verbesserung der Compliance der Händedesinfektion in deutschen Gesundheitseinrichtungen.
Hygiene im Rettungsdienst:
Für den Rettungsdienst und Patiententransport zwischen Pflegeeinrichtungen wurden hygienische Standards für Infektionstransporte als Arbeits- und Orientierungshilfe erarbeitet:
- Übergabeprotokoll Infektionstransport
- Schutz- und Hygienemaßnahmen bei Infektionstransporten - „die sogenannte Hygiene-Ampel“ zur schnellen Orientierung
- Rahmenhygieneplan Notfallrettung und Krankentransport
Hygienische Überwachung von Arztpraxen
Gemäß § 36 Infektionsschutzgesetz und § 7 des Landesgesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGdG) vom 17. November 1995 obliegt den rheinland-pfälzischen Gesundheitsämtern die Überwachung der Hygiene in Arztpraxen. Dafür steht ein entsprechender Fragebogen zur Verfügung, der auch auf der Webseite der
Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz abgerufen werden kann.
Hygienische Überwachung von Zahnarztpraxen
Aus den Erfahrungen eines Pilotprojektes “Hygienische Prävention in Zahnarztpraxen“, das die kommunalen Gesundheitsämter von 2008 bis 2012 mit der Landeszahnärztekammer und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung erfolgreich durchgeführt haben, sind die aktuellen Überwachungsstrukturen der rheinland-pfälzischen Zahnarztpraxen entwickelt worden.
Informationen zum Projekt sowie den Abschlussbericht des Pilotprojekts hält die Landeszahnärztekammer auf ihrer Website bereit.
Robert Koch-Institut (RKI)
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Website des Robert Koch-Instituts