Ansprechpartner zu Corona für Unternehmen im MWVLW ist die Stabsstelle Unternehmenshilfe Corona. Diese können Sie unter unternehmenshilfe-corona(at)mwvlw.rlp.de kontaktieren.
Die ISB hat für Finanzierungsfragen eine Beratungshotline unter 06131/6172-1333, beratung(at)isb.rlp.de und eine Info-Seite für KMU eingerichtet.
Weitere Infos:
Corona.rlp.de
MWG
FAQ für Unternehmen mit Checkliste (DIHK)
BMWI zu Unternehmens- und Konjunkturhilfen
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zu Infektionsschutz
Robert-Koch-Institut
Künstliche Intelligenz (KI) ist eine der wichtigsten Schlüsseltechnologien des 21. Jahrhunderts. Wie kaum eine andere Technologie versprechen die Anwendung von KI, über Wirtschaftszweige und Arbeitsprozesse hinweg bisherige Wertschöpfungsketten zu verändern. Als Querschnittstechnologie ist KI bereits heute ein bedeutender Innovations- und Wachstumstreiber. Die zu erwartenden Disruptionen im Wirtschaftsgeschehen durch KI stellen viele Unternehmen vor Herausforderungen und bieten gleichzeitig große Chancen. Das MWVLW hat dazu eine Studie in Auftrag gegeben.
Die Ergebnisse der Studie sind in einem Webmagazin aufbereitet: https://ki-rlp.prognos.com/webmag/uebersicht
Nach dem am 1. Januar 2016 in Kraft getretenen Landestransparenzgesetz haben Sie Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen und Umweltinformationen.
Wenn Sie Ihr Recht auf Informationszugang nach dem Landestransparenzgesetz als verletzt ansehen, können Sie sich an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wenden.
Hier gelangen Sie zur Transparenz-Plattform.
Allgemeinverfügung zum Geologiedatengesetz:
Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau setzt Datenkategorien fest gemäß § 29 Abs. 5 Satz 1 GeolDG für nicht zu gewerblichen Zwecken erhobenen und aufrund bestehender Rechtsvorschriften übermittelten geologische Daten.
Hier finden Sie die Allgemeinverfügung.
Handreichung enthält „Merksätze“, „Kontrollfragen“, „Praxistipps“, „Fallbeispiele“ und „Exkurse“, die durch eine Umrahmung äußerlich gekennzeichnet sind. Die „Praxistipps“ enthalten u. a. Links zu wichtigen Dokumenten mit Fundstellen bzw. Webadressen oder Ansprechpartnern. Zusätzlich zum Haupttext werden in einer Anlage „EU-Beihilferecht in Zeiten der COVID-19-Pandemie“ im Überblick wichtige – zeitlich befristete – beihilferechtliche Regelungen dargestellt, die während der Zeit der Pandemie gelten, um den Mitgliedstaaten mehr Spielraum zu geben, die gravierendsten volkswirtschaftlichen Folgen der Pandemie abzufedern.
Handreichung zum Europäischen Beihilferecht
Anlage "EU-Beihilfenrecht in Zeiten der COVID-19-Pandemie"