Projektförderung von Kommunen
Kommunen sind entscheidende Akteure in unserem Land. Investitionen in die soziale und kommunale Infrastruktur sichern die Lebens- und Umweltqualität, verbessern die Rahmenbedingungen für die Wirtschaft und geben dem Arbeitsmarkt Impulse. In Rheinland-Pfalz gibt es zahlreiche Förderprogramme, die die Kommunen bei Investitionen in ihre Infrastruktur unterstützen.
Wirtschaft/Landesplanung
Wissing/Lewentz: Ideale Standorte für Unternehmen
Moderne, gut erschlossene Gewerbegebiete für bestehende und neue Unternehmen: Mit der Ausschreibung eines Gutachtens haben das Wirtschafts- und das Innenministerium den Startschuss für die Entwicklung der Gewerbeflächenstrategie 2030 gegeben.
„Rheinland-Pfalz bietet Unternehmen ideale Ansiedlungs- und Entwicklungsmöglichkeiten. Damit dies auch in Zukunft so bleibt, müssen wir bestehende Gebiete weiterentwickeln und neue Standorte erschließen“, haben Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing und Innenminister Roger Lewentz anlässlich des Beginns der Ausschreibung für ein umfassendes Gutachten zu Gewerbestandorten gesagt.
Wirtschafts- und Innenministerium bringen damit gemeinsam die Gewerbeflächenstrategie Rheinland-Pfalz 2030 auf den Weg, ein mit allen Akteuren abgestimmtes Industrie- und Gewerbeflächenmanagement.
„Verkehrsgünstig gelegene Standorte mit moderner Erschließung sind für die Gründung oder Weiterentwicklung von Unternehmen ausschlaggebend. Das Land wird im Wege des neuen Gewerbe- und Industrieflächenkonzepts Rheinland-Pfalz 2030 sein Profil als Wirtschaftsstandort noch einmal deutlich verbessern“, sagte Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing.
„Zur Koordination der unterschiedlichen Ansprüche an die Flächen sind eine umfassende Betrachtung der Siedlungsentwicklung und eine vorausschauende Landesplanung notwendig. Im Sinne der guten Wirtschaftsentwicklung in Rheinland-Pfalz wollen wir gemeinsam mit den Städten, Landkreisen und Gemeinden unsere Flächenpolitik zukunftsweisend ausrichten“, sagte Innenminister Roger Lewentz.
Das Gutachten wird zunächst als Grundlage landesweit die Verhältnisse in den bestehenden Gewerbegebieten aufnehmen. Darauf aufbauend folgt eine Potenzialanalyse, wo neue Flächen für die Unternehmensansiedlung oder -erweiterung entstehen könnten. Die Reaktivierung von aufgelassenen Altflächen aus industrieller oder militärischer Vornutzung und die Nachverdichtung in bestehenden Gewerbegebieten haben dabei Vorrang vor Neuerschließungen auf der grünen Wiese. Gleichzeitig ist gutachterlich abzuschätzen, wie viele und wie gestaltete Flächen die bestehenden und neuen Unternehmen in den kommenden etwa zwanzig Jahren landesweit nachfragen werden. Diese Modellrechnung für die Leitbranchen wird auch zukünftige Wirtschaftstrends, die fortschreitende Digitalisierung sowie neue Arbeitsplatz- und Produktionsentwicklungen in Stadt und Land berücksichtigen. Ziel ist es, die so ermittelten Bestände und Möglichkeiten mit dem voraussichtlichen Bedarf der rheinland-pfälzischen Wirtschaft in Zukunft planerisch in Einklang zu bringen.
Mit Blick auf die baldige Realisierung des Gewerbe- und Industrieflächenkonzepts setzten die Minister von Beginn an auf Zusammenarbeit und Abstimmung. Ein Beirat aus Industrie- und Handelskammern und den kommunalen Spitzenverbanden begleitet den Prozess. Es besteht ständiger Kontakt zu kreisfreien Städten und Landkreisen, die teilweise bereits Entwicklungsplanungen für ihr Gebiet durchführen oder beabsichtigen. Schließlich stünden die Fachleute in den Ressorts mit den Gemeinden, Unternehmen, Wirtschaftsförderstellen und weiteren Akteuren täglich im Gespräch um die Belange vor Ort aufzunehmen, so die Minister Wissing und Lewentz.
Weitere Informationen zur Auslobung des Gutachtens finden Sie anliegend.
Angebotsaufforderung - Gewerbeflächenstrategie
Mustererklärung - Landestariftreuegesetz
Als Ansprechpartner stehen Ihnen zur Verfügung:
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Stiftsstraße 9
55116 Mainz
Telefon: 06131-16-2252
Thomas.Burg(at)mwvlw.rlp.de
Kai Gasteyer
Stiftsstraße 9
55116 Mainz
Telefon: 06131-16-5264
Kai.Gasteyer(at)mwvlw.rlp.de
Durch die Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur sollen Infrastrukturträger, dies sind Gemeinden und Gemeindeverbände, bei der Erschließung bzw. dem Ausbau der zur Ansiedlung von Unternehmen erforderlichen Infrastruktur unterstützt werden. In der Regel handelt es sich um die finanzielle Begleitung von Maßnahmen zur Erschließung von auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Gewerbe- und Industrieflächen. Oftmals kann erst die Förderung der Erschließungsmaßnahmen eine Bereitstellung benötigter Flächen eröffnen und so die Basis für die Ansiedlung oder Erweiterung von Unternehmen schaffen. Unternehmen profitieren durch ein interessantes Angebot attraktiver Gewerbeflächen. Es werden grundsätzlich nur solche Investitionen finanziell unterstützt, bei denen eindeutig ein Bedarf an erschlossenen Flächen nachgewiesen wurde.
Als Ansprechpartner stehen Ihnen zur Verfügung:
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Carolin Ziegle
Stiftsstraße 9
55116 Mainz
Telefon: 06131-16-5238
Carolin.Ziegle(at)mwvlw.rlp.de
Ralf Vallerius
Stiftsstraße 9
55116 Mainz
Telefon: 06131-16-5289
Ralf.Vallerius(at)mwvlw.rlp.de
Hiltrud Wollny
Stiftsstraße 9
55116 Mainz
Telefon: 06131-16-2105
Hiltrud.Wollny(at)mwvlw.rlp.de
Wesentliche Grundlage für den Erfolg im Tourismus ist eine attraktive touristische Infrastruktur. Die Gestaltung der touristischen Infrastruktur ist das wichtigste Einfluss- und Steuerungsinstrument für Gemeinden, Städte und Kreise des Landes, die Rahmenbedingungen für private Investitionen zu verbessern und neue Gäste anzuziehen. Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau (MWVLW) unterstützt daher wichtige touristische Infrastrukturprojekte.
Mit dem Förderprogramm Tourismusinfrastruktur können öffentliche Einrichtungen der touristischen Infrastruktur gefördert werden. Ziel der Förderung ist die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der rheinland-pfälzischen Tourismuswirtschaft durch moderne und zielgruppengerechte Infrastruktureinrichtungen.
Wer kann gefördert werden?
Zuwendungsempfänger sind vorzugsweise kommunale Gebietskörperschaften und Zweckverbände. Darüber hinaus können auch sonstige juristische Personen mit überwiegend kommunaler Beteiligung, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind, als Träger der Maßnahme Zuwendungsempfänger sein.
Was kann gefördert werden?
Förderfähig sind Kosten im Zusammenhang mit der Errichtung, Erweiterung, Attraktivitätssteigerung und Qualitätsverbesserung von öffentlichen Einrichtungen der touristischen Infrastruktur, die für die Leistungsfähigkeit und wirtschaftliche Entwicklung von Tourismusbetrieben von unmittelbarer Bedeutung sind und überwiegend dem Tourismus dienen. Zu den förderfähigen Einrichtungen gehören zum Beispiel: Häuser des Gastes, Tourist-Informationen, Besucherzentren von überregionaler Bedeutung, öffentliche Besucherattraktionen, Prädikatswanderwege und touristisch bedeutsame Radwege (hier vorrangig Investitionen in Rastplätze, Service- und Erlebnisinfrastruktur im Bestand), unentgeltliche Bootsanlegestellen und Steganlagen, Kurparks, touristische Promenaden.
Wie hoch ist die Förderung?
Es können Investitionszuschüsse bis zu 85 % der zuwendungsfähigen Ausgaben in Fördergebieten, Kurorten oder Modellregionen „Reisen für Alle“ und bis zu 85 % der zuwendungsfähigen Ausgaben in allen anderen Regionen gefördert werden.
Mindestinvestitionsvolumen – je nach Art der Maßnahme – zwischen 27.000 Euro und 50.000 Euro sind zu beachten.
Tourismusstrategie Rheinland-Pfalz 2025
Das Vorhaben muss grundsätzlich in die Tourismusstrategie Rheinland-Pfalz passen. Der Schwerpunkt der Förderung liegt auf:
• Öffentlichen Impulsinvestitionen in den Tourismus, von denen private Folgeinvestitionen ausgehen;
• Vorhaben von überregionaler Bedeutung;
• Optimierungen und Weiterentwicklungen im Bestand nach den Zielen der Tourismusstrategie Rheinland-Pfalz (z.B. Profilierung, Kooperation, Digitalisierung, ganzjähriges Wachstum, Wetterunabhängigkeit, Erlebnisqualität, Nachhaltigkeit).
Es besteht kein Anspruch auf Förderung.
Ansprechpartnerin: Iris Kremer, Tel: 06131-16-2778, iris.kremer(at)mwvlw.rlp.de
Das Antragsformular finden Sie hier
Das Mittelabrufformular für geförderte Infrastrukturmaßnahmen finden Sie hier.
Informationen:
Verwaltungsvorschrift zur Förderung von Infrastrukturmaßnahmen
Für Wanderwege
Mindestkriterien zur Förderung von Prädikatswanderwegen in RLP
Hinweise zur Förderung von Prädikatswanderwegen
Für Radweg
Mindestkriterien zur Förderung von Radwegebeschilderung + Baumaßnahmen
Mindestkriterien zur Förderung von Mountainbike-Parks in RLP
Kommunen und Organisationen mit überwiegend kommunaler Beteiligung können ab sofort beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Anträge für Zuschüsse einreichen.
Im Rahmen der EFRE-Förderperiode 2014-2020 (Förderzeitraum verlängert) liegt der Schwerpunkt der touristischen Förderung auf der Schaffung und Vermarktung von Angeboten für Gäste, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Dabei sollen Angebote für mehrtägige Reisen im Sinne umfassender Serviceketten geschaffen werden. Diese Förderung erfolgt grundsätzlich für barrierefreie Marketing- und Infrastrukturmaßnahmen in räumlich abgegrenzten Gebieten (Modellregionen). Kommunen und Organisationen mit überwiegend kommunaler Beteiligung können für Investitionen in barrierefreie touristische Infrastrukturen und Attraktionen sowie Marketingmaßnahmen beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Anträge für Zuschüsse einreichen.
Weitere Informationen sowie die Verwaltungsvorschrift zur Förderung von barrierefreien Marketing- und Infrastrukturmaßnahmen und ergänzende Informationen finden Sie nachfolgend:
Verwaltungsvorschrift zur Förderunge von Infrastrukturmaßnahmen
Antragsunterlagen finden Sie im Kundenportal der Investitions- und Strukturbank RLP (ISB).
Eine Anleitung zur Antragstellung finden Sie im Downloadbereich der ISB unter der Rubrik "282, Barrierefreiheit im Tourismus". Den Link finden Sie hier. Bitte beachten Sie, dass ein großer Teil der Fördermittel bereits gebunden ist. Klären Sie bitte vor Antragstellung mit den Ansprechpartnern im Tourismusreferat die grundsätzliche Verfügbarkeit der Fördermittel.
Für die Beantragung von barrierefreien Wanderwegen, Fußwegeleitsystemen und touristischen Radverkehrsnetzen/Radtouren ist außerdem Folgendes zu beachten:
Dem Förderantrag für einen barrierefreien Wanderweg ist die ausgefüllte und unterschriebene „Bestätigung über die Einhaltung der Mindestkriterien für eine Förderung von barrierefreien Wanderwegen in Rheinland-Pfalz“ hinzuzufügen. Das Formular finden Sie hier, ein entsprechender "Leitfaden barrierefreie Wanderwege" steht Ihnen auch zur Verfügung.
Dem Förderantrag für ein barrierefreies Fußwegeleitsystem ist die ausgefüllte und unterschriebene "Bestätigung über die Einhaltung der Mindestkriterien für eine Förderung von barrierefreien touristischen Fußwegeleitsystemen in Rheinland-Pfalz" hinzuzufügen. Das Formular finden Sie hier, ein entsprechender Leitfaden barrierefreie touristische Fußwegeleitsysteme steht Ihnen auch zur Verfügung.
Dem Förderantrag für barrierefreie Radverkehrsnetze / Radrouten ist die ausgefüllte und unterschriebene „Bestätigung über die Einhaltung der Mindestkriterien für eine Förderung von barrierefreien touristischen Radverkehrsnetzen / Radrouten in Rheinland-Pfalz“ hinzuzufügen. Das Formular finden Sie hier, entsprechende Hinweise für die Beschilderung barrierefreier touristischer Radverkehrsnetze / Radrouten in Rheinland-Pfalz (HBR Barrierefreiheit) stehen Ihnen auch zur Verfügung.
Die Qualitätskriterien des DSFT, die für die Zertifizierung erforderlich sind, finden Sie hier.