Unterstützung für Ernteversicherungen im Weinsektor - Mehrgefahrenversicherung
Die Häufigkeit und das Ausmaß extremer Wetterereignisse haben in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Aufgrund des globalen Klimawandels ist von einem weiter steigenden Schadenspotential durch Extremwetterlagen auszugehen. Der frühe Austrieb der Reben macht diese besonders anfällig für Schäden durch Spätfröste im Frühjahr. Lokal begrenzte, aber starke Hagelereignisse mit hohem Risikopotential sind in den vergangenen Jahren gehäuft aufgetreten. Vor diesem Hintergrund kommt dem Risikomanagement im Weinbau zukünftig eine noch größere Bedeutung zu. Ernteversicherungen minimieren das betriebliche Risiko und sind im Schadensfall ein wichtiges Element zur Stabilisierung der Einkommen von Weinbaubetrieben.
Im Jahr 2021 hat das Land Rheinland-Pfalz die Unterstützung von Ernteversicherungen im Weinsektor in den Maßnahmenkatalog des Nationalen Stützungsprogramms für den Weinsektor aufgenommen. Auf Grundlage der Erfahrungen aus dem ersten Antragsjahr 2021 wurden die Förderbedingungen und der Verfahrensablauf für das Unterstützungsprogramm
angepasst.
Wichtiger Hinweis - Versicherungsnachweis fristgerecht bei Kreisverwaltung einreichen:
Ab diesem Jahr muss für alle Förderanträge zur Ernteversicherung ein Versicherungsnachweis bei der Kreisverwaltung vorgelegt werden. Inzwischen sollten allen Versicherten die Prämienrechnungen mit den aktuellen Versicherungsdaten zugegangen sein und zeitnah - spätestens bis 10. Juli 2022 - bei der zuständigen Kreisverwaltung eingereicht werden. Die Vereinigte Hagel übernimmt dies für ihre Mitglieder, bei anderen Versicherungsunternehmen müssen Antragsteller selbst tätig werden. Sofern der Beitragsrechnung nicht zu entnehmen, sollten Betriebsnummer (BNR) und dem Vertrag zugeordnete Weinbaukarteinummer/n (WBK) handschriftlich ergänzt werden. Dies erleichtert den Mitarbeitern der Kreisverwaltung die Zuordnung und Bearbeitung der Anträge.
MWVLW (Ref. 8501), 21.06.2022