Mitte Juni hatte das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) Änderungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A) bekannt gemacht (BAnz AT 04.07.2023 B4). Nun wurden die Änderungen in einer erneuten Bekanntmachung vom 06.09.2023 (BAnz AT 25.09.2023 B4) korrigiert.
Die Änderungen betreffen die Abschnitte 2 und 3.
Erst mit der Aktualisierung der VgV und VSVgV treten die Änderungen in Kraft: Die Anwendung des Abschnitts 2 der VOB/A soll durch einen Verweis in der VgV verbindlich vorgeschrieben werden; gleiches gilt für die Anwendung des Abschnitts 3 in der VSVgV.
Ein Termin für die Aktualisierung des Verweises in VgV und VSVgV auf diese Fundstelle der VOB/A im Bundesanzeiger steht noch nicht fest. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen wird in einem Erlass im Gemeinsamen Ministerialblatt auf das Inkrafttreten der aktuellen Änderungen der VOB/A Abschnitt 2 und 3 hinweisen.
Die Bekanntmachung des BMWSB im Bundesanzeiger vom 16.06.2023 und 06.09.2023 sind ebenfalls auf unserer Homepage unter Rechtsvorschriften und Rundschreiben abrufbar.