Die Praxis der Vergabeprüfstelle hat gezeigt, dass öffentliche Auftraggeber bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens häufig unsicher sind, wie die Vergabeakte an die Vergabeprüfstelle zu übermitteln ist. Die von der Vergabeprüfstelle erarbeiteten Hinweise informieren öffentliche Auftraggeber über die Vorgehensweise bei der elektronischen Übermittlung der Vergabeakte.
Kurz zusammengefasst wird dem öffentlichen Auftraggeber von der Vergabeprüfstelle ein Cloud-Link zur Übermittlung der Vergabeakte zur Verfügung gestellt. Die Dateien der Vergabeakte sind wie in den Hinweisen beschrieben zu benennen und dann in die vorgegebene Ordnerstruktur der Cloud einzusortieren und hochzuladen.
„Hinweise zur elektronischen Übermittlung der Vergabeakte“ als PDF-Datei.
Die „Hinweise zur elektronischen Übermittlung der Vergabeakte“ stehen ansonsten hier dauerhaft zum Download zur Verfügung. Weitere Informationen zum Nachprüfungsverfahren vor der Vergabeprüfstelle sind ebenfalls dort zu finden.