Gefangenenstruktur

In den Rhein­wie­sen­la­gern wur­den vor­wie­gend deut­sche Sol­da­ten aus der Wehr­macht und der Waf­fen-SS gefan­gen gehal­ten. Ehe­ma­li­ge mili­tä­ri­sche Kampf­ein­hei­ten oder Grup­pen, die gemein­sam in ein Lager gebracht wor­den waren, wur­den zumeist auf­ge­teilt und getrennt unter­ge­bracht. Die deut­schen Offi­zie­re wur­den eben­falls von den ‚gewöhn­li­chen‘ Sol­da­ten sepa­riert und waren bes­ser gestellt, so erhiel­ten sie bei­spiels­wei­se Zel­te, was den Vor­ga­ben der Gen­fer Kon­ven­tio­nen ent­sprach. Vie­le der Gefan­ge­nen waren durch die Rück­zugs­ge­fech­te, die schlech­te Ver­sor­gung und den Auf­ent­halt in den Sam­mel­la­gern an der Front kör­per­lich und see­lisch geschwächt.

Die Kriegs­ge­fan­ge­nen stamm­ten aus allen Gebie­ten des ehe­ma­li­gen Deut­schen Reichs und aus den ver­schie­de­nen sozia­len Schich­ten. Ihre Kriegs­er­leb­nis­se unter­schie­den sich eben­so wie ihr Alter. Neben den deut­schen Wehr­machts­an­ge­hö­ri­gen gab es auch Luxem­bur­ger, Bel­gi­er, Slo­we­nen, Ungarn, Volks­deut­sche aus Polen und Sol­da­ten aus Elsass-Loth­rin­gen, die mehr­heit­lich zwangs­re­kru­tiert wor­den waren, um für die deut­sche Armee zu kämp­fen. Oft waren sie unter Dro­hun­gen gegen ihre Fami­li­en in den besetz­ten Gebie­ten zum Mili­tär­dienst gezwun­gen wor­den. Eine klei­ne­re Grup­pe stell­ten jene aus­län­di­schen Sol­da­ten aus den von der Wehr­macht besetz­ten Län­dern dar, die sich frei­wil­lig zum Dienst in der deut­schen Wehr­macht oder bei der Waf­fen-SS gemel­det hat­ten. Unter den Begriff ‚spe­cial natio­nals‘ fie­len in den Kriegs­ge­fan­ge­nen­la­gern auch aus­län­di­sche Zivi­lis­ten, die in den von den Deut­schen besetz­ten Gebie­ten mit die­sen kol­la­bo­riert hatten.

Frauen in Sinzig

Frau­en als Kriegs­ge­fan­ge­ne, Quel­le: Gückelhorn/Kleemann 2013.

Einer der zen­tra­len Grün­de für die Errich­tung der Rhein­wie­sen­la­ger war das Auf­spü­ren und Sepa­rie­ren von Kriegs­ver­bre­chern, um die­se spä­ter gericht­lich zur Rechen­schaft zie­hen zu kön­nen. Denn unter den Gefan­ge­nen waren zahl­rei­che Mit­glie­der der SS und der Wehr­macht, die sich aktiv an Kriegs­ver­bre­chen betei­ligt oder sich bei dem bru­ta­len Vor­ge­hen der deut­schen Armee gegen Zivi­lis­ten in den besetz­ten Gebie­ten schul­dig gemacht hatten.

Unter den Gefan­ge­nen gab es zudem deut­sche Zivi­lis­ten, dar­un­ter auch Jugend­li­che und Frau­en. Sie wur­den als ‚auto­ma­tic arrests‘ fest­ge­nom­men, da sie ent­we­der eine poli­ti­sche Funk­ti­on im Staat oder in der NSDAP inne hat­ten – zum Bei­spiel als Bür­ger­meis­ter – oder weil man sie ver­däch­tig­te, im Unter­grund oder im Volks­sturm wei­ter kämp­fen zu wol­len. In den Rhein­wie­sen­la­gern waren ins­ge­samt etwa 2.600 Frau­en inter­niert. Sie waren meist als soge­nann­te Wehr­machts- und Luft­waf­fen­hel­fe­rin­nen, als Fun­ke­rin­nen, Sani­tä­te­rin­nen, Schreib­kräf­te oder für das Deut­sche Rote Kreuz an und hin­ter der Front tätig gewe­sen. In den Lagern selbst wur­den die Frau­en in sepa­ra­ten Lager­be­rei­chen unter­ge­bracht, ihnen wur­den Zel­te zur Ver­fü­gung gestellt und sie wur­den bes­ser ver­pflegt als die Män­ner. Die meis­ten Frau­en wur­den nach weni­gen Wochen wie­der entlassen.

Da die ame­ri­ka­ni­sche Lager­lei­tung eini­ge der Gefan­ge­nen mit Funk­tio­nen in der Ver­wal­tung des Lagers aus­stat­te­te, ent­wi­ckel­te sich eine Lager­hier­ar­chie. Als Camp­lei­ter, Lager­po­li­zist, Dol­met­scher oder Koch konn­ten sich die­se Gefan­ge­nen Ver­güns­ti­gun­gen ver­schaf­fen. Zudem muss­ten sie nicht unter frei­em Him­mel leben, son­dern hat­ten einen Schlaf­platz in den weni­gen Bara­cken oder Häu­sern der Ver­wal­tung. Zwi­schen ihnen und den übri­gen Gefan­ge­nen kam es in vie­len Lagern zu Miss­gunst und Über­grif­fen, da sich die deut­schen Hilfs­kräf­te der Lager­lei­tung oft an den Lebens­mit­tel­vor­rä­ten bereicherten.

Eini­ge Zeit­zeu­gen erin­nern sich an Dieb­stäh­le und Schlä­ge­rei­en im Lager. Die Gefan­ge­nen strit­ten um Lebens­mit­tel, Trink­was­ser, Schlaf­plät­ze oder not­wen­di­ge Gebrauchs­ge­gen­stän­de wie Zelt­pla­nen oder Besteck. Als Stra­fe wur­den die Schul­di­gen von den ande­ren Gefan­ge­nen sepa­riert oder intern bloß­ge­stellt. In man­chen Lagern wur­den sie regel­recht an den Pran­ger gestellt und mit Schlä­gen von der deut­schen Lager­po­li­zei oder den Mit­ge­fan­ge­nen bestraft. Doch auch das Gegen­teil war der Fall: Es form­ten sich im Lager mit­un­ter auch neue Grup­pen, die sich gegen­sei­tig hal­fen. Sie leis­te­ten prak­ti­sche und emo­tio­na­le Unter­stüt­zung, orga­ni­sier­ten die Selbst­hil­fe, teil­ten ihre Besitz­tü­mer, wie zum Bei­spiel Zel­te, und hal­fen sich in schwie­ri­gen Situa­tio­nen. Dies war beson­ders wich­tig, da die Gefan­ge­nen nicht mehr in ihren ursprüng­li­chen Ein­hei­ten und Trup­pen orga­ni­siert waren, son­dern bei der Gefan­gen­nah­me auf ver­schie­de­ne Lager oder Cages ver­teilt wor­den waren.