Amtsärztlicher Dienst

Gewisse Gesetze und Verordnungen setzen medizinische Untersuchungen und Fallbearbeitungen mit medizinscher Expertise voraus, die von einer neutralen amtlichen Stelle durchgeführt werden müssen. Die vielfältigen Untersuchungsanlässe für die der amtsärztliche Dienst verantwortlich ist, sind unten aufgelistet.

Der amtsärztliche Dienst steht zudem mit Rat und Tat bei Fragen zum Impfen zur Verfügung.

Die Dienstleistungen bietet der Amtsärztliche Dienst anderen Verwaltungen, Institutionen und in Sonderfällen auch in direkter Beauftragung durch einzelne Bürger:innen an.

Untersuchungen, Beratungen und spezielle medizinischen Dienstleistungen für die Bürger:innen:

  • Allgemeine Einstellungsuntersuchungen, wenn diese durch das Gesundheitsamt durchzuführen sind, und Einstellungsuntersuchungen in ein Beamtenverhältnis (Auftrag für das Gesundheitsamt (liegt in der Regel dort bereits vor) – Ausweispapiere und medizinische Unterlagen mitbringen)
  • Impfberatungen und Impfleistungen (Ausweispapiere und Impfausweis mitbringen)
  • Begutachtungen nach steuerrechtlichen Regelungen und nach Regelungen der Kindergeldkasse (Unterlagen, aus denen die Notwendigkeit einer amtsärztlichen Untersuchung hervorgeht – Ausweispapiere und medizinische Unterlagen mitbringen)
  • Reisen mit Substanzen, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen; sog. Beglaubigungen von Verordnungen solcher Substanzen (Verordnung der Medikation sowie vom Arzt oder der Ärztin vollständig ausgefülltes und gestempeltes Formular der Bundesopiumstelle mitbringen)
  • Untersuchungen für Fahrerlaubnisse für LKW, Bus, Taxi, Sportboot (Ausweispapiere, vorhandene Sehhilfen und ggfls. medizinische Unterlagen mitbringen)
  • Gutachten im Zusammenhang mit Zweifeln an der Fahreignung (Ausweispapiere, vorhandene Sehhilfen und medizinische Unterlagen, ggfls. behördlicher oder gerichtlicher Auftrag liegt in der Regel im Gesundheitsamt bereits vor)
  • Untersuchungen zur Prüfungsfähigkeit im Falle einer Erkrankung (Ausweispapiere und Attestierung einer Ärztin/ eines Arztes zu einer Erkrankung, die eine Leistungsfähigkeit zum Prüfungstag relevant einschränkt; ggfls. weitere medizinische Unterlagen mitbringen)
  • Untersuchungen zu Alkohol- und Drogenkonsum (z.B. als Vorbereitung für eine Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) (Ausweispapiere, bei behördlicher oder gerichtlicher Anordnung Unterlagen dazu liegen in der Regel bereits im Gesundheitsamt vor)

Untersuchungen, Beratungen und spezielle medizinischen Dienstleistungen für Behörden

  • Einstellungsuntersuchungen und Untersuchungen zur Verbeamtung
  • Dienstfähigkeitsfragen und Untersuchungen zur Lehrkräftearbeitszeitverordnung (§ 10 und 11 LehrarbZVO)
  • Dienstunfalluntersuchungen
  • Eingliederungshilfegutachten und Gutachten zur kostenaufwändigen Ernährung
  • Eignungszweifel nach Waffengesetz aus gesundheitlichen Gründen
  • Zweifel Fahreignung aus gesundheitlichen Gründen
  • Gewahrsamstauglichkeit allgemein und Hafttauglichkeit
  • Terminfähigkeit und Verhandlungsfähigkeit vor Gericht
  • Fragen zu Alkoholkonsum/Drogenkonsum
  • Weitere beamtenrechtliche Untersuchungen (Sanatorium, Heilkur, Rehabilitationsmaßnahmen)

Angebotene Untersuchungen für Unternehmen und Institutionen

  • nach den Indikationen des Bestattungsgesetz RLP: zweite amtsärztliche Leichenschau

Anmeldung zur amtlichen Leichenschau vor der Feuerbestattung am Hauptfriedhof Trier

Gem. § 8 Abs. 6 S. 2 BestG ist für die Feuerbestattung durch eine besondere amtliche Leichenschau, die bei ungeklärter Todesart auch die innere Leichenschau umfasst, festzustellen, dass keine Bedenken gegen die Einäscherung bestehen. Im Folgenden kann die Anmeldung für die amtsärztliche Leichenschau erfolgen.

Die amtlichen Leichenschauen am Hauptfriedhof Trier finden dienstags, donnerstags und freitags um 08:00 Uhr statt. Eine vorherige Anmeldung bis spätestens 14:30 Uhr am Vortag ist unter dem folgenden Link unbedingt erforderlich.

Link zur Anmeldung der amtlichen Leichenschau