Fleischbeschau

Der gesundheitliche Verbraucherschutz soll gewährleisten, dass nur gesunde tierische Lebensmittel in den Verkauf gelangen und damit von Verbrauchern verzehrt werden. Beim Fleisch ist die Schlachttier- und Fleischuntersuchung (Fleischbeschau) eine wichtige Aufgabe des Kreisveterinäramtes. Sie erfolgt durch amtliche Kontrollen der Fleischproduktion vor, während und nach der Schlachtung.

Die Fleischbeschaugebührensatzung und die Kalkulationen finden sich im Folgenden:

Weitere Formulare und Informationen finden Sie auf der Unterseite “Formulare- Veterinäramt-Tierische Nebenprodukte” unter folgendem Link: Formulare – Landkreis Trier-Saarburg

Zuständige Personen:

Frau Elisabeth Görgen 54292 Trier, Wasserweg 7-9Raum: 1417Tel. (0651) 715-582
Herr Günther Thull 54292 Trier, Wasserweg 7-9 Raum: 1418Tel. (0651) 715-208
Frau Dr. Carolina Timme54292 Trier, Wasserweg 7-9Raum: 1415/16Tel. (0651) 715-590
E-Mail:veterinaeramt [at] trier-saarburg [dot] de