Infektionskrankheiten

Infektionskrankheiten; Beratung und Überwachung

Die Behörden des öffentlichen Gesundheitsdienstes:

  • erfassen die meldepflichtigen übertragbaren Krankheiten,
  • werten diese Informationen aus,
  • treffen die zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten erforderlichen Maßnahmen und
  • bieten kostenlose Beratung sowie
  • in bestimmten Fällen kostenlose Untersuchungen (z.B. HIV/AIDS) an.

Meldepflichtige Infektionskrankheiten

Die Verhütung von Infektionserkrankungen und die Vermeidung der Ansteckung Gesunder durch Erkrankte, ist eine der wesentlichen Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes.

Entgegen der Annahme, dass Infektionskrankheiten besiegbar sind, finden sich nach wie vor Erreger die eine Bedrohung für die Gesundheit der Bevölkerung darstellen können.

Infektionskrankheiten Erregersteckbriefe

Die Übersicht der Erregersteckbriefe finden Sie hier.

Tuberkulosefürsorge

Die Tuberkulose ist eine weltweit verbreitete Infektionskrankheit. In der Bundesrepublik tritt sie relativ selten auf und ist eine Erkrankung von Risikogruppen.

Nach der Ansteckung verläuft die Erkrankung zumeist unbemerkt und kann sich erst nach Monaten oder Jahren bei geschwächter Abwehrlage des Patienten zeigen.

Die Tuberkulose kann alle Organe des Körpers betreffen und schädigen.

Formulare

Link zum § 6 Meldeformular nach IfSG

Institutionen haben von uns einen Link zur Onlinemeldung erhalten, bei Rückfragen können sie uns gerne kontaktieren.

Anschrift:

Gesundheitsamt der Kreisverwaltung

Trier-Saarburg

Paulinstraße 60

54292 Trier

Kontakt:

Ansprechpartnerin: Emely Steglich

Telefonnummer: 0651 715 570

E-Mail: Umwelthygiene [at] trier-saarburg [dot] de