Wohngeld

Wohngeld ist eine Sozialleistung nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) für Bürger*innen, die aufgrund ihres geringen Einkommens einen Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums  (Lastenzuschuss) erhalten.

Antragsvordrucke

Das Ministerium der Finanzen stellt Antragsvordrucke hier zur Verfügung.

Ansprechpartnerinnen:
Frau Hau (Buchstaben J, L, M)
Frau Kufer (Buchstaben E und S)
Frau Lauer (Buchstaben F, N bis R)
Frau Müller (Buchstaben G und H)
Frau Voll (Buchstaben D, I, K, T)
Frau Wallrich (Buchstaben U bis Z)
Frau Westhöfer (Buchstaben A bis C)

E-Mail:           wohngeld [at] trier-saarburg [dot] de

Die Kreisverwaltung hat eine Hotline eingerichtet, unter deren Nummer Fragen zum Wohngeld und auch zu Wohngeldanträgen gestellt werden können.

Die Hotline-Nummer 0651 715 16789 ist während folgenden Zeiten zu erreichen:

  • montags bis donnerstags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
  • darüber hinaus montags und donnerstags von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr.

Persönliche Vorsprachen montags bis freitags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr – nur nach telefonischer Vereinbarung.