Rechte und Pflichten in der Kommune
Das funktionierende Zusammenleben von Menschen - gleich in welcher Konstellation - erfordert Klarheit über die Regeln, mit denen die Beziehungen untereinander definiert werden. Darüber hinaus bilden diese Regeln auch die Grundlage für Maßnahmen, um Rechte oder Pflichten im Sinne des Gemeinwohls durchzusetzen und mögliche Verstöße zu ahnden.
Umfang des Satzungsrechts der Gemeinden
Die Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz enthält in § 24 Abs. 1 den Grundsatz, dass die Gemeinden im Rahmen ihrer Aufgaben und der Gesetze Satzungen erlassen können. Es handelt sich also um den Bereich der eigenen Aufgaben der Gemeinden, d. h. ihrer Selbstverwaltungsangelegenheiten, der dem Satzungsrecht erschlossen ist. Dazu gehören u. a. Regelungen über wesentliche verfassungsrechtliche und sonstige grundlegende Fragen der Gemeinde (u. a. Zahl der Beigeordneten, Höhe der Aufwandsentschädigungen, Form der öffentlichen Bekanntmachungen), die in einer Hauptsatzung zusammengefasst werden, und Regelungen über einzelne Teilgebiete oder Funktionen der gemeindlichen Verwaltung, durch die die bestehenden gesetzlichen Vorschriften ergänzt oder ausgefüllt werden. Aus dem großen Bereich der Sachgebiete seien als Beispiele genannt: Satzungen über die Friedhofsbenutzung, über die Erhebung kommunaler Abgaben, über den Anschluss- und Benutzungszwang und nicht zuletzt die Haushaltssatzung.
Die Veröffentlichung der Satzungen ist eine Service-Leistung der Verbandsgemeinde Nahe-Glan, um generell über die örtlichen Vorschriften zu informieren. Änderungen werden zeitnah aktualisiert. Dennoch hat diese Veröffentlichung keinen rechtsbindenden Charakter. Achten Sie bitte auf die amtlichen Bekanntmachungen bzw. informieren Sie sich im Zweifelsfall bei der Verbandsgemeindeverwaltung.